Recht

Online-Supermarkt muss über Zuckergehalt informieren

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BERLIN. Die Verbraucherschutzorganisation foodwatch meldet einen Erfolg in puncto Prävention.

So müsse der Lebensmittelhändler supermarkt24h.de Kunden über bisher fehlende Nährwertangaben zu Zucker-, Fett- und Salzgehalt in seinem Online-Shop informieren, nachdem er einen dahingehenden Rechtsstreit mit foodwatch verloren habe.

Das Fehlen der Nährwertangaben sei ein klarer Verstoß gegen EU-Lebensmittelrecht. Die Organisation forderte die Bundesregierung auf, für eine bessere Kontrolle von Online-Lebensmittelhändlern zu sorgen.

"Es kann nicht sein, dass eine Verbraucherorganisation erst abmahnen und klagen muss, bis sich Online-Händler an geltendes Recht halten", so Luise Molling von foodwatch. (maw)

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