Recht

Online-Supermarkt muss über Zuckergehalt informieren

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Verbraucherschutzorganisation foodwatch meldet einen Erfolg in puncto Prävention.

So müsse der Lebensmittelhändler supermarkt24h.de Kunden über bisher fehlende Nährwertangaben zu Zucker-, Fett- und Salzgehalt in seinem Online-Shop informieren, nachdem er einen dahingehenden Rechtsstreit mit foodwatch verloren habe.

Das Fehlen der Nährwertangaben sei ein klarer Verstoß gegen EU-Lebensmittelrecht. Die Organisation forderte die Bundesregierung auf, für eine bessere Kontrolle von Online-Lebensmittelhändlern zu sorgen.

"Es kann nicht sein, dass eine Verbraucherorganisation erst abmahnen und klagen muss, bis sich Online-Händler an geltendes Recht halten", so Luise Molling von foodwatch. (maw)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neue transsektorale S3-Leitlinie

Diagnose und Management des Delirs – so geht’s!

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Lesetipps
Professor Jan Galle

© Dirk Hoppe/NETZHAUT

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus