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Opposition lehnt Insolvenzregeln für Kassen ab

BERLIN (fst). Das geplante neue Insolvenzrecht für Krankenkassen ist am vergangenen Donnerstag bei der ersten Lesung des Gesetzes auf heftige Kritik der Oppositionsfraktionen gestoßen.

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Die Koalition will mit der Neuregelung dafür sorgen, dass ab 2010 das Insolvenzrecht auch für die landesunmittelbaren Kassen - etwa die Allgemeinen Ortskrankenkassen -  gilt.

Dabei soll auch der neue GKV-Spitzenverband Not leidende Krankenkassen finanziell unterstützten und so für eine Fusion mit anderen Kassen interessant machen. Für Daniel Bahr, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, gewinnt der Spitzenverband damit zu viel Einfluss und könne in die Strukturen des Kassensystems eingreifen. "Was hat das mit Wettbewerb zu tun?", fragte Bahr. Der Spitzenverband sei ein weiterer Schritt zur "Vorbereitung einer Einheitsversicherung".

Birgitt Bender (Grüne) bezeichnete die neuen Insolvenzregeln als "Ausdruck des Reformversagens der Koalition". Sie warnte davor, Kassen könnten ohne eigenes Verschulden in die Insolvenz getrieben werden. Denn ob eine Kasse einen Zusatzbeitrag erheben müsse, werde von der Einkommens- und Familienstruktur ihrer Mitglieder abhängig sein. Für die SPD kritisierte die gesundheitspolitische Sprecherin Carola Reimann, dass die Verwaltungsausgaben der Kassen nur zur Hälfte nach der Morbidität der Versicherten und zur anderen Hälfte nach der Versichertenzahl zwischen den Kassen umverteilt werden.

"Das ist nicht im Sinne der SPD", so Reimann. Denn dies benachteilige Kassen, die -  anders als Internet-Kassen - vor Ort ihre Versicherten betreuen. Reimann forderte, dass die Morbidität der Versicherten zu 70 Prozent bei der Umverteilung der Verwaltungsausgaben berücksichtigt werden müsse. Zustimmung zum Entwurf signalisierte Annette Widmann-Mauz (CDU). Sie sieht die Transparenz gestärkt, da künftig die wesentlichen Rechnungslegungsvorschriften für alle Kassen gelten sollen.

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