PKV-Basistarif - Urteil kommt am Mittwoch

BERLIN/KARLSRUHE(HL). Mit Spannung erwarten Ärzte, private Krankenversicherung und das Bundesgesundheitsministerium das Urteil, mit dem das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch über den Basistarif und die dreijährige Wartezeit vor dem Wechsel von der GKV in die PKV entscheiden wird.

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Gegen diese Regelungen des vor gut zwei Jahren in Kraft getretenen Wettbewerbsstärkungs-Gesetzes hatte die private Krankenversicherung geklagt. Mit dem Basistarif, den alle privaten Krankenversicherungsunternehmen anbieten müssen, wird ein Sozialtarif geschaffen, der auf dem GKV-Leistungsniveau von allen konventionell privat Versicherten subventioniert werden muss. Die Branche sieht darin eine systemwidrige Umverteilung.

Als willkürlich wertet sie auch die Bestimmung, dass erst derjenige in die PKV wechseln kann, dessen Einkommen mindestens drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Davon sind auch viele Ärzte betroffen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erwartet hingegen, dass das Bundesverfassungsgericht die Konformität der Gesundheitsreform mit dem Grundgesetz feststellen wird. Für Schmidt ist das Urteil zukunftsweisend, weil sie langfristig einen einheitlichen Versicherungsmarkt anstrebt.

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