KBV-VV

Parität abgelehnt!

Auch im dritten Anlauf kommt das Nein: Die KBV-Vertreterversammlung hat sich erneut dagegen ausgesprochen, dass künftig über Haus- und Facharztthemen paritätisch abgestimmt wird. Damit liegt der Ball wieder bei Minister Gröhe.

Veröffentlicht:
Der KBV-Vorstand, hier im Februar 2014. Am Freitag hat sich die Vertreterversammlung erneut dagegen ausgesprochen, dass künftig über Haus- und Facharztthemen paritätisch abgestimmt wird.

Der KBV-Vorstand, hier im Februar 2014. Am Freitag hat sich die Vertreterversammlung erneut dagegen ausgesprochen, dass künftig über Haus- und Facharztthemen paritätisch abgestimmt wird.

© David Vogt

BERLIN. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat am Freitagnachmittag zum dritten Mal in Folge mit großer Mehrheit (41 zu 16 Stimmen) abgelehnt, die gesetzliche Vorgabe umzusetzen, bei gemeinsamen Abstimmungen in der Vertreterversammlung Parität zwischen Haus- und Fachärzten herzustellen.

Derzeit überwiegen die fachärztlichen Stimmen. Nun droht ein direkter Eingriff der Aufsichtsbehörde.

Die Ablehnung galt einer vom Vorstand vorgelegten Satzungsvariante, die Parität vor jeder Abstimmung neu auszutarieren. Erst unmittelbar im Zusammenhang mit der Abstimmung hatte der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Hans-Jochen Weidhaa,s darauf hingewiesen, dass das Ministerium die KBV verpflichtet habe, auch eine seit längerem bekannte Variante zur Abstimmung zu stellen. Dabei geht es darum, die Stimmen der Versorgungsbereiche nur einmal pro Amtszeit zu gewichten.

Eine Mehrheit der Delegierten beschloss daraufhin, über diese Variante erst in der nächsten Sitzung im März abzustimmen. Über die Vorgaben der Regierung habe die Versammlungsleitung sie nicht informiert. Weidhaas bedauerte diesen Kommunikationslapsus.

KBV-VV weiter auf "Geisterbahnfahrt"

Regierungskreise reagierten verärgert. Dass das Ministerium die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags verlange, sei nicht erst seit gestern bekannt, hieß es am Wochenende auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". Es habe ausreichend Zeit gegeben, die Abstimmung vorzubereiten.

Nun droht ein direkter Eingriff des Gesundheitsministeriums als Aufsichtsbehörde in die Satzung der KBV.

Bereits am 4. November hatte Staatssekretär Lutz Stroppe in einem Schreiben an die KBV-Vorstände Dr. Andreas Gassen und Regina Feldmann sowie an VV-Chef Weidhaas klargestellt, dass das BMG die geforderte Satzungsänderung durchsetzen werde, "sollte in der nächsten Sitzung am 4. Dezember 2015 eine Beschlussfassung zur Regelung des Verfahrens zur Herstellung der Parität bei gemeinsamen Abstimmungen nicht herbeigeführt werden". Der Brief liegt der "Ärzte Zeitung" vor.

Noch wenige Stunden zuvor hatte Gassen in seinem Lagebericht gefordert. "Es muss Schluss sein mit unkontrollierten und selbstzerstörerischen Geisterfahrten." (af)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Tag der Privatmedizin

Praxiswissen und Innovation für die Privatmedizin

Hörsaalgeflüster

Bummelzug Approbationsordnung: Wir bitten um Entschuldigung!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vorsorge ab 45 Jahren

Darmkrebs-Screening: Einfachere Teilnahme, höhere Akzeptanz

Lesetipps
Fünf farbige Türen, die alle ein Fragezeichen in der Mitte haben, stehen nebeneinander.

© Sawyer0 / stock.adobe.com

Qual der Wahl

Therapie-Entscheidung bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa: Welche Türe nehmen?