Urteil

LSG Potsdam bestätigt Mindestmenge für thoraxchirurgische Behandlungen des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen

Gericht billigt Untergrenze von 75 Eingriffen pro Jahr und Standort für die thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms. Es würden ausreichend Standorte verbleiben, sodass die Versorgung der Bevölkerung nicht gefährdet sei, so die Richter.

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Potsdam. Die Mindestmenge für thoraxchirurgische Behandlungen des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen ist rechtmäßig. Mit einem jetzt bekannt gegebenem Urteil billigte das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in Potsdam die Untergrenze von 75 Eingriffen pro Jahr und Standort.

Der G-BA hatte die Mindestmenge bereits im Dezember 2021 aber erst mit Wirkung zum Jahresbeginn 2025 festgesetzt. 2024 galt übergangsweise eine Mindestmenge von 40 Behandlungen. Dagegen klagten 13 Krankenhäuser aus ganz Deutschland.

Das erstinstanzlich zuständige LSG Potsdam wies die Klagen nun ab. Es ließ aber die Revision zum Bundessozialgericht in Kassel zu. Zur Begründung erklärten die Potsdamer Richter, die festgesetzte Mindestmenge beruhe „auf einer tragfähigen wissenschaftlichen Grundlage“. Es würden ausreichend leistungsfähige Standorte verbleiben, sodass die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung nicht gefährdet sei. In der Regel seien die Eingriffe gut planbar. Die erwartbaren Verlängerungen der Wegstrecken auf eine Fahrtzeit von durchschnittlich 31 Minuten sei daher vertretbar und im Interesse des Schutzes der Patientensicherheit gerechtfertigt.

Auch eine systematische Benachteiligung kleinerer Krankenhäuser sei nicht erkennbar. Sie könnten diese oder andere Mindestmengen „etwa durch Kooperationen, Spezialisierung oder durch eine Konzentration auf bestimmte Eingriffe erreichen“, betonte das LSG. (mwo)

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