Bundesweite Erprobung startet
Personalbemessung: Hoffnung auf ein Ende des Hamsterrads in Kliniken
Die Bundesärztekammer begrüßt den Start der bundesweiten Erprobung des Personalbemessungssystems ÄPS-BÄK. Ausgewählte Kliniken müssen daran teilnehmen. Ärzte hoffen, fremdbestimmte Personalvorgaben so abwehren zu können.
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Beim Deutschen Ärztetag in Bremen 2022 wurden wichtige Weichen für das ÄPS-BÄK gestellt: Hier Professor Henrik Hermann, der zusammen mit Dr. Susanne Johna Vorsitzender der BÄK-Arbeitsgruppe „Ärztliche Personalbemessung“ ist.
© Rolf Schulten
Berlin. Die Bundesärztekammer hat den Startschuss für die bundesweite Erprobung des ärztlichen Personalbemessungssystems (ÄPS-BÄK) gegeben. Mit diesem Instrument sollen alle Tätigkeiten in Krankenhäusern, an denen Ärztinnen und Ärzte beteiligt sind, systematisch erfasst werden. Ziel ist es, auf dieser Basis dann die nötige ärztliche Personalausstattung berechnen zu können.
Im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist ein Konzept zur ärztlichen Personalbemessung ausdrücklich erwähnt. Das Bundesgesundheitsministerium hat entschieden, ÄPS-BÄK auf seine Praxistauglichkeit zu prüfen und dafür die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit einer Erprobung beauftragt. Diese Testphase in zehn Krankenhäusern sei nun abgeschlossen, teilte die BÄK am Dienstag mit.
Sie begrüßte, dass nun die bundesweite Erprobung in ausgewählten Kliniken beginnt – diese sind gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet. ÄPS-BÄK sei „von Ärztinnen und Ärzten für Ärztinnen und Ärzte entwickelt“ worden, betonten Dr. Susanne Johna und Professor Henrik Hermann, die Vorsitzenden der Arbeitsgruppe „Ärztliche Personalbemessung“. Nun sei es Sache der Kolleginnen und Kollegen, die „Erprobung mit ihrer fachlichen Kompetenz zu prägen“.
Personaluntergrenzen in der Pflege waren ein Anstoß
Das Personalbemessungssystem ist laut einem Beschluss des Deutschen Ärztetags 2022 für den stationären Sektor weiterentwickelt worden. Vorarbeiten für eine Kalkulation des Personalbedarfs gehen bis auf das Jahr 2006 zurück. Vor vier Jahren nahm der Ärztetag von der Idee Abstand, ÄPS-BÄK könnte für eine Verwendung auch in der ambulanten Versorgung geprüft werden.
Bisher gibt es in der Ärzteschaft kein abgestimmtes Konzept für Personalvorgaben. Als ein Anstoß für dieses Instrument gelten die Personaluntergrenzen in der Pflege. Allerdings sollten mit ÄPS-BÄK keine Untergrenzen für die ärztliche Besetzung entwickelt werden – denn aus Untergrenzen werde schnell eine Regelbesetzung, heißt es. Insoweit verbindet sich mit dem Projekt auch die Hoffnung, auf diesem Wege fremdbestimmte Personalvorgaben abwehren zu können.
Der diesjährige Deutsche Ärztetag in Leipzig hat sich für eine flächendeckende, dauerhafte und verbindliche Einführung dieses Instruments ausgesprochen. Die so ermittelten Personalaufwände müssten auch in der Vorhaltevergütung in Krankenhäusern berücksichtigt werden. Schließlich forderten die Delegierten, die Erprobung solle von Ärztinnen und Ärzten und von den Krankenhausträgern aktiv unterstützt werden. (fst)