Pflegebegriff könnte Milliarden kosten

BERLIN (hom). Ein neuer und erweiterter Begriff von Pflegebedürftigkeit könnte Zusatzkosten von bis zu 3,7 Milliarden Euro im Jahr nach sich ziehen.

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Dies geht aus dem am Montag in Berlin vorgestellten zweiten Bericht des Expertenbeirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hervor. Ende Januar hatte das Gremium bereits in einem ersten Gutachten empfohlen, die heute geltenden drei Pflegestufen durch fünf so genannte Bedarfsgrade zu ersetzen.

Dabei sollen neben körperlichen auch kognitive und kommunikative Defizite eines pflegebedürftigen Menschen berücksichtigt werden. Auf diese Weise könne der individuelle Hilfebedarf - etwa von an Demenz erkrankten und schwer pflegebedürftigen Menschen - exakter erfasst werden.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sprach von einem "Paradigmenwechsel, der für die pflegebedürftigen Menschen mehr Würde bedeutet". Ein neuer Pflegebegriff könne aber erst nach der Bundestagswahl im September umgesetzt werden.

Um mögliche Zusatzkosten in der Pflege bewältigen zu können, schlug Schmidt die Zusammenführung von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung zu einer "Pflege-Bürgerversicherung" vor. Union und FDP lehnen ein solches Modell ab.

Der Sozialverband Deutschlands (VdK) forderte, eine Neuordnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs dürfe nicht unter dem "Diktat der Kostenneutralität" stehen. Niemand dürfe durch die Neuregelung schlechter als bisher gestellt werden.

Lesen Sie dazu auch: Schmidt drängt auf Pflege-Bürgerversicherung

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