Pflegebudget für behinderte Menschen begrenzt

KÖLN (tau). Behinderte Menschen haben keinen Anspruch darauf, ihre nach dem sogenannten Arbeitgebermodell beschäftigten Pfleger nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu bezahlen.

Veröffentlicht:

Das hat das Sozialgericht Dortmund (SG) entschieden. Ein Schwerstbehinderter aus Meschede hatte den Hochsauerlandkreis auf eine Erhöhung seines monatlichen persönlichen Budgets von insgesamt 9500 Euro auf 13.900 Euro verklagt.

Er wollte seinen Mitarbeitern den tariflichen Stundenlohn, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit zahlen. Mit dem bisher bewilligten Budget könne er keine professionellen Pfleger bezahlen.

Das SG lehnte die Klage ab. "Hinsichtlich der Anwendung des TVöD fehlt es an einem entsprechenden gesetzlichen Geltungsbefehl", heißt es in der Urteilsbegründung.

Die 9500 Euro seien ausreichend. Die freiwillige Bezahlung von Tarifgehältern durch den Kläger bedeute angesichts des Wirtschaftlichkeitsgebots keine Übernahmepflicht für den Kreis.

Außerdem käme die Verpflichtung von Kostenträgern zur tariflichen Bezahlung der faktischen Einführung eines Mindestlohnes gleich - für die es keine Rechtsgrundlage gibt.

Az.: S 62 SO 5/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kardiovaskuläres Risiko

Wann die Lipoprotein(a)-Messung wirklich sinnvoll ist

Wahnvorstellungen erkennen

Was der interpersonelle Abstand bei Schizophrenie verrät

Lesetipps
Eine Ärztin erklärt einer Patientin mit ernstem Gesicht eine Sachlage.

© Siphosethu F/peopleimages.com - stock.adobe.com

Krebsprävention

HPV und seine Folgen: Mit diesen Antworten beruhigen Sie Patienten

Drei Inhalationssysteme nebeneinander: Soft-Mist-Inhalator, Pulverinhalator und Dosieraerosol.

© zhennyzhenny / stock.adobe.com

Klimabewusste Inhalationstherapie

COPD: LAMA-LABA-Inhalatoren im Vergleich