Pflegebudget für behinderte Menschen begrenzt

KÖLN (tau). Behinderte Menschen haben keinen Anspruch darauf, ihre nach dem sogenannten Arbeitgebermodell beschäftigten Pfleger nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu bezahlen.

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Das hat das Sozialgericht Dortmund (SG) entschieden. Ein Schwerstbehinderter aus Meschede hatte den Hochsauerlandkreis auf eine Erhöhung seines monatlichen persönlichen Budgets von insgesamt 9500 Euro auf 13.900 Euro verklagt.

Er wollte seinen Mitarbeitern den tariflichen Stundenlohn, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit zahlen. Mit dem bisher bewilligten Budget könne er keine professionellen Pfleger bezahlen.

Das SG lehnte die Klage ab. "Hinsichtlich der Anwendung des TVöD fehlt es an einem entsprechenden gesetzlichen Geltungsbefehl", heißt es in der Urteilsbegründung.

Die 9500 Euro seien ausreichend. Die freiwillige Bezahlung von Tarifgehältern durch den Kläger bedeute angesichts des Wirtschaftlichkeitsgebots keine Übernahmepflicht für den Kreis.

Außerdem käme die Verpflichtung von Kostenträgern zur tariflichen Bezahlung der faktischen Einführung eines Mindestlohnes gleich - für die es keine Rechtsgrundlage gibt.

Az.: S 62 SO 5/10

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