Direkt zum Inhaltsbereich

Pflegebudget für behinderte Menschen begrenzt

KÖLN (tau). Behinderte Menschen haben keinen Anspruch darauf, ihre nach dem sogenannten Arbeitgebermodell beschäftigten Pfleger nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu bezahlen.

Veröffentlicht:

Das hat das Sozialgericht Dortmund (SG) entschieden. Ein Schwerstbehinderter aus Meschede hatte den Hochsauerlandkreis auf eine Erhöhung seines monatlichen persönlichen Budgets von insgesamt 9500 Euro auf 13.900 Euro verklagt.

Er wollte seinen Mitarbeitern den tariflichen Stundenlohn, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit zahlen. Mit dem bisher bewilligten Budget könne er keine professionellen Pfleger bezahlen.

Das SG lehnte die Klage ab. "Hinsichtlich der Anwendung des TVöD fehlt es an einem entsprechenden gesetzlichen Geltungsbefehl", heißt es in der Urteilsbegründung.

Die 9500 Euro seien ausreichend. Die freiwillige Bezahlung von Tarifgehältern durch den Kläger bedeute angesichts des Wirtschaftlichkeitsgebots keine Übernahmepflicht für den Kreis.

Außerdem käme die Verpflichtung von Kostenträgern zur tariflichen Bezahlung der faktischen Einführung eines Mindestlohnes gleich - für die es keine Rechtsgrundlage gibt.

Az.: S 62 SO 5/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neudefinition mit praktischen Konsequenzen

COPD: Schon ab einer moderaten Exazerbation in Gruppe E!

Kaum erforscht

Mit Lungenfibrose wird das Sexleben zum Problem

Lesetipps
Es muss nicht immer die ganze Packung sein. Bei Abklingen der Symptome reicht oft eine kürzere Dauer der Antibiotikatherapie.

© umang / stock.adobe.com

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann