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Pflegeheimvertrag der GEK gilt auch für Barmer GEK

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MÜNCHEN (sto). Im Oktober vergangenen Jahres hatten die Gmünder Ersatzkasse (GEK) und die KV Bayerns einen Pflegeheimvertrag geschlossen, der die Betreuung von Heimbewohnern durch Geriatrische Praxisverbünde sicherstellen soll.

Im Zuge der Fusion mit der Barmer Ersatzkasse wurde jetzt vereinbart, dass der Vertrag nun für alle Mitglieder der fusionierten Kasse gilt, teilten KVB und die Barmer GEK mit.

Der Pflegeheimvertrag sieht vor, dass Haus- und Fachärzte gemeinsam ihre Patienten in Pflegeheimen betreuen und dabei durch einen regelmäßigen Visitendienst und durch Bereitschaftsdienste garantieren, dass die Heimbewohner stets gut versorgt sind. Zudem verpflichten sich die teilnehmenden Hausärzte, spezielle Fortbildungen zu absolvieren.

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