Pflegereform: Ärzte gegen Nachtdienst-Pflicht
Nicht jeder Arzt soll nachts in Heimen behandeln müssen, finden KBV und BÄK - und gehen mit dieser Forderung in die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag.
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Die Verpflichtung, die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen auch nach 22 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen sicher zu stellen, soll aus dem Entwurf gestrichen werden, fordern KBV und BÄK.
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BERLIN (af). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) dringen auf Änderungen im Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG).
So solle das Versorgungsziel, die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen auch nach 22 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen sicher zu stellen, aus dem Entwurf gestrichen werden. Das schlagen KBV und BÄK in einer Stellungnahme vor.
Eine solche Anforderung sei schwer umzusetzen und führe zu einer Belastung der Vertragsärzte. Sie gefährde Akzeptanz und Bereitschaft der Ärzte, Versorgungsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen einzugehen.
Es sei ausreichend, wenn es für die genannten Zeiten Rufbereitschaften gebe oder der ohnehin bestehende, ebenfalls von den KVen organisierte Notfalldienst in Anspruch genommen werde.
KVen sollen stärker mit Pflegeheimen zusammenarbeiten
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kassenärztliche Vereinigungen künftig stärker in die Pflicht genommen werden sollen, enger mit den Pflegeheimen bei der ambulanten ärztlichen Versorgung deren Bewohner zusammenzuarbeiten.
Ursache für die Verschärfung sei, dass die bisherige weichere Vorgabe des Paragrafen 119 b SGB V zu keinem einzigen Kooperationsvertrag geführt habe, heißt es in der Stellungnahme, mit der KBV und BÄK am Montag in die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses gehen werden.
Als Ergänzung schlagen KBV und BÄK vor, die Kassenärztlichen Vereinigungen in Verträge zur Integrierte Versorgung einzubinden. In einigen Regionen spielten die KVen bei der Verwaltung von IV-Verträgen eine Rolle, seien aber per Gesetz von einer direkten Vertragsbeteiligung ausgeschlossen.
Dreiseitige Verträge von Kassen mit Pflegeheimen und KVen könnten daher eine Voraussetzung für eine ganzheitliche ambulante Patientenversorgung sein.
Pflegerat: Änderungsvorschläge gehen zu kurz
Unterdessen kritisierte der Deutsche Pflegerat die Änderungsvorschläge der Länder zur geplanten Pflegereform. Die Vizepräsidentin des Rates, Gisela Bahr-Gäbel, bekräftigte die Forderung der Pflegeorganisationen nach einer Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch auf an Demenz erkrankte Menschen.
Eine solche Definition erarbeitet derzeit ein von der Regierung eingesetzter Beirat. Sie wird nicht mehr für diese Legislaturperiode erwartet.
Pläne für vorgezogene Reformschritte der Regierung sehen vor, dass eine halbe Million Demenzkranke ab Anfang 2013 mehr Geld für die Pflege bekommen.
Der Bundesrat hatte vergangene Woche Nachbesserungen angemahnt: Demenzkranke sollen flexibler betreut werden können - beispielsweise auch gemeinsam in kleinen Gruppen zuhause.