Krankenkassen
Pflegeversicherung: Berichte über hohe Defizite befeuern Reformdebatte
Im kommenden Jahr droht ein Finanzloch von weit über sieben Milliarden Euro und 2028 von mehr als 15 Milliarden Euro: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken steht bei der Pflege vor der nächsten Mammutaufgabe.
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Pflege im Blick: Erste Details der geplanten Reform sickern durch und sorgen für Kritik.
© Sebastian Kahnert/dpa/dpa-tmn
Berlin. Noch liegt kein Gesetzentwurf vor. Die Debatte um die Zukunft der sozialen Pflegeversicherung (SPV) läuft aber bereits auf Hochtouren. Befeuert wird die Diskussion durch Medienberichte, wonach Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in der Pflege mit einer Finanzlücke von 7,5 Milliarden Euro kommenden Jahr rechnet. Bislang war von einer Finanzlücke in Höhe von rund sechs Milliarden Euro die Rede.
Für 2028 erwartet die Ministerin den Berichten zufolge sogar ein Minus von mehr als 15 Milliarden Euro. Warken hatte zuletzt einen ersten Aufschlag für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) im Mai angekündigt – Grundlage sollen die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für einen „Zukunftspakt Pflege“ sein.
In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ hat Warken am Wochenende erste Hinweise auf Inhalte der geplanten Reform gegeben. Die bestehenden Pflegegrade sollen demnach unangetastet bleiben, die Eingruppierung aber strengeren Vorgaben unterliegen.
„Gretchenfrage aller Reformbestrebungen“
Die Einzelleistungen für pflegebedürftige Menschen sollen in übersichtlichen Budgets zusammengefasst sein. Bei längeren Aufenthalten in Pflegeheimen sollen die Zuschüsse der Pflegekassen bei den Eigenanteilen zeitlich gestreckt werden. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden.
Krankenkassen zeigen sich unzufrieden. Warken wolle die Pflegeversicherung offenbar vor allem durch „Leistungskürzungen und zusätzliche Belastungen“ stabilisieren, moniert etwa die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann.
Signale, ob und wie der Bund seine Schulden aus der Corona-Zeit bei den Pflegekassen begleichen wolle, höre sie dagegen nicht, so Reimann. „Dabei ist das doch die Gretchenfrage aller Reformbestrebungen.“ Das drohende finanzielle Defizit in 2027 wäre um rund fünf Milliarden Euro kleiner, würde die Bundesregierung „ihren finanziellen Verpflichtungen“ nachkommen, rechnet Reimann vor.
Unbeantwortet bleibe auch die sachgerechte Finanzierung der Rentenansprüche pflegender Angehöriger. Stattdessen werde über deren Kürzung nachgedacht, so die AOK-Vorständin. Betroffen sei am Ende eine Gruppe von Menschen in Deutschland, „die Tag für Tag den Großteil der Pflegeverantwortung trägt“. Dieser finde nicht im Heim, sondern in der Häuslichkeit statt.
Soziale Pflegeversicherung
„Wir brauchen eine Lösung, die in den nächsten zwei Jahrzehnten trägt“
Eine ehrliche Diskussion über die Zukunft der Pflegeversicherung mahnt auch die Chefin der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK), Dr. Gertrud Demmler, an. So müsse die Bundesregierung prüfen, ob bestimmte Leistungen noch diejenigen erreichten, „die sie wirklich brauchen“.
Finanzausgleich!? PKV-Chef warnt
Das gelte etwa für die Frage, ob Unterstützungsangebote bei niedrigeren Pflegegraden sinnvoll eingesetzt seien oder ob mehr Hilfe für Menschen mit hohem Pflegebedarf wichtiger wäre. Grundsätzlich müsse es gelingen, die Pflegefinanzierung für die kommenden zwei Jahrzehnte abzusichern, so Demmler.
Exklusiv Bundesgesundheitsministerin im Interview
Nina Warken über Reformdruck: „So wie bisher kann es doch nicht weitergehen“
Dafür auf einen Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung (PPV) zu setzen, davor wiederum warnt der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV). „Ein Finanzausgleich zwischen SPV und PPV ist eine verfassungswidrige Sonderabgabe – und der Einstieg in die Pflege-Bürgerversicherung“, so Verbandschef Dr. Florian Reuther.
Privatversicherte müssten dann für Kosten der gesetzlichen Pflegekassen zahlen und gleichzeitig ihre eigene Vorsorge stemmen. „Das ist völlig inakzeptabel.“ Man werde die Privatversicherten schützen. „Notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht.“ (hom)





