Pflegereform
GKV-Spitzenverband rät dazu, bei den Pflegegraden nachzuschärfen
Binnen weniger als zehn Jahren hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen fast verdoppelt. Hauptursache laut einem IGES-Gutachten: Politisch gewünschte, großzügige Schwellenwerte bei der Zuerkennung von Pflegegraden.
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Ab welchem Grad der Einschränkungen erhält ein Versicherter einen Pflegegrad? 2017 sind die Regeln dafür umfassend geändert worden.
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Berlin. Der GKV-Spitzenverband dringt auf eine Debatte darüber, wer unter welchen Umständen künftig Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann. Denn seit dem Jahr 2017 ist der Anteil Pflegebedürftiger unter allen gesetzlich Versicherten von 4,6 auf zuletzt 7,6 Prozent gestiegen.
Der Gesetzgeber habe damals bei der Neujustierung der Pflegegrade den Zugang zu Pflegeleistungen „großzügiger gestaltet als vorgeschlagen“, sagt der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt. Denn der Anstieg lasse sich nicht aus der demografischen Alterung der Bevölkerung erklären, heißt es unter Verweis auf ein am Dienstag veröffentlichtes IGES-Gutachten im Auftrag des GKV-Spitzenverbands.
Die Zunahme von drei auf 5,7 Millionen Pflegebedürftige gehe im Wesentlichen auf ein verändertes Verhalten bei der Antragstellung zurück. Mit dem veränderten Pfegebedürftigkeitsbegriff werde das Potenzial derer, die „mit Aussicht auf Erfolg Leistungen der SPV beanspruchen können, stärker ausgeschöpft“, schreibt IGES.
Soziale Pflegeversicherung
„Wir brauchen eine Lösung, die in den nächsten zwei Jahrzehnten trägt“
Tatsächlich sind die Versicherten, die erstmals einen SPV-Antrag stellen, jünger als früher: Ein Viertel der Neueintritte geht mittlerweile auf Versicherte unter 65 Jahren zurück. Was im Umkehrschluss heißt: Diese Versicherten werden in der Regel auch länger Leistungen aus der SPV beziehen.
76,5 Prozent derer, die einen Antrag stellen, erhalten den niedrigen Pflegegrad 1 oder 2. Zudem sehen die Gutachter von IGES Hinweise darauf, dass die „festgestellten Beeinträchtigungen im Durchschnitt sinken“ - eine zunehmende Morbidität ist somit nicht Treiber der Entwicklung gewesen. Das Institut empfiehlt in der Konsequenz, die Schwellenwerte des Begutachtungsinstruments für die einzelnen Pflegegrade zu überprüfen.
Der Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands spielt denn auch den Ball an die Politik zurück: „Gerade in einem solidarischen System müssen wir darauf achten, dass diejenigen Hilfe bekommen, die wirklich darauf angewiesen sind, und das System zugleich finanzierbar bleibt.“ Die angekündigte Pflegereform könnte dafür eine Gelegenheit sein. (fst)



