1 Jahr Schwarz-Rot
Es ist angerichtet: Nina Warkens Reform-Menü für Gesundheit und Pflege
365 Tage ist Bundesgesundheitsministerin Nina Warken jetzt im Amt. Welche Themen hat die CDU-Politikerin angepackt, welche sind bisher liegengeblieben? Wie sieht die Zwischenbilanz ihrer Reformen aus? Das hat sie aufgetischt.
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Nina Warkens Reformentwürfe – das schmeckt nicht allen Betroffenen.
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Berlin. Der „Herbst der Reformen“ im vergangenen Jahr ist ausgeblieben, doch jetzt zieht Nina Warken das Tempo an. Sparpaket, Pflege, Notfallreform – und dann der angekündigte Entwurf für ein Primärversorgungsmodell. Doch ein Jahr nach dem Start von Schwarz-Rot will das Reform-Menü vielen nicht schmecken. Denn Schmalhans ist der Küchenmeister, auch im Bundesgesundheitsministerium.
Und dann wären da noch viele Vorhaben, die bisher nur auf dem Papier stehen. Denn ein Koalitionsvertrag enthält nur politische Absichtserklärungen, ist aber kein Kochbuch. Was auf Warkens Menükarte bisher fehlt:
Die Reformthemen in der Übersicht:
Die Königsdisziplin: Ein Modell der Primärversorgung
Nina Warken hat Ende Januar den Fachdialog über eine künftige Primärversorgung mit einer massiven Untertreibung gestartet: Es sei der „Beginn einer der zentralen Strukturreformen im deutschen Gesundheitssystem“, ließ sie verlauten. Tatsächlich würde Warken ganz nach vorne in der Ahnengalerie führender Gesundheitsminister aufrücken, wenn ihr das Meisterstück gelänge, die Struktur der ambulanten Versorgung völlig neu zu fassen.
Zum Auftakt hat die Gesundheitsministerin einen integrativen Ansatz gewählt: Der von ihr gestartete Fachdialog kommt mit dem Gestus daher: Ich höre allen zu. Doch irgendwann wird Warken Entscheidungen treffen müssen – noch in diesem Jahr soll es einen ersten Referentenentwurf geben.
Die Zahl der hochstrittigen Themen ist schier unüberschaubar. Die Krankenkassen sehen insbesondere in der digitalen Ersteinschätzung einen Eisbrecher, um die Arztzentrierung im deutschen Gesundheitssystem aufzuweichen. Bei einer taggleichen Übermittlung versichertenbezogener Abrechnungsdaten könnten Kassen „eine aktivere Rolle bei der Unterstützung und Koordination der medizinischen Versorgung ihrer Versicherten wahrnehmen“, wirbt der GKV-Spitzenverband.
Wer genau sind die Primärversorger?
Deshalb will KBV-Chef Dr. Andreas Gassen frühzeitig Claims abstecken: „Wir verfügen mit der 116 117 über ein leistungsfähiges Instrumentarium, das sich insbesondere im Sinne der digitalen Steuerung ausbauen lässt.“ Das sieht auch die Ministerin so. Laut Entwurf der Notfallreform sollen Ersteinschätzungen zur Dringlichkeit von Behandlungen über die zentrale Telefonnummer 116 117 der Kassenärzte ausgebaut werden. Dieses Angebot soll zudem enger mit der bekannten Notrufnummer 112 vernetzt werden.
Hinzu kommt der Elefant im Raum: Wer ist der Primärversorger? Für die Co-Vorsitzende des Hausärzteverbandes ist die Antwort sonnenklar: „Es braucht eine zentrale Stelle, an der die Fäden zusammenlaufen – und die heißt: Hausarztpraxis“, sagt Professorin Nicola Buhlinger-Göpfarth. Der Chef der Techniker Kasse, Dr. Jens Baas, dagegen warnt vor Insellösungen etwa im Sinne einer renovierten Hausarztzentrierten Versorgung – das schaffe nur neue Engpässe.
Zudem zeichnet sich ab, dass eine Primärversorgung – zumindest kurzfristig – die Ausgaben nicht senkt. Ärger für die Ressortchefin ist dagegen programmiert. Zurück zur Übersicht.
Sparen, koste es, was es wolle: GKV-Finanzierung
Ohne strammen Sparkurs steuert die Gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2030 auf ein Defizit von 40 Milliarden Euro zu. Stabile Beitragssätze sind im Gesundheitskapitel des Koalitionsvertrags daher eine Top-Priorität. Im Kern dominiert Wirtschaftspolitik die Agenda der Gesundheitsministerin: „Das Leistungsversprechen unseres Solidarsystems muss dringend erneuert“ werden, heißt es im Vorhabenplan des BMG.
Noch im vergangenen Dezember war der Streit um ein Mini-Sparpaket von 1,8 Milliarden Euro nach altem Politikmuster beigelegt worden. Die Länder warnten vor Einbußen für Krankenhäuser und riefen den Vermittlungsausschuss an. Am Ende des Tages wurde gesichtswahrend am Landesbasisfallwert gedreht, Bund und Länder tauschten Protokollnotizen aus – Weihnachten konnte kommen.
Das Sparpaket über rund 16 Milliarden Euro, das das Bundeskabinett Ende April auf den Weg gebracht hat, ist von anderem Kaliber. Es gibt keine parteipolitischen Reservate, es regiert die blanke Not. Nach dem, was publik wurde, war die Abstimmung zwischen BMG und Finanzministerium kein Ringeltanz. Die Sparsumme von zunächst 20 Milliarden Euro schmolz wie Eis in der warmen Frühlingssonne.
Lob vom Kanzler? Fast schon gefährlich
Die SPD erhielt das Zugeständnis einer Abgabe für stark zuckerhaltige Limonade, die Union kann den Einstieg in die zusätzliche Steuerfinanzierung der Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern vorweisen – freilich zu einem hohen Preis. Kanzler Friedrich Merz war voll des Lobes für Nina Warken, mutig und durchsetzungsstark sei sie.
Doch in der parlamentarischen Beratung sind andere Tugenden nötig: Brücken bauen, die Truppen der eigenen Fraktion zusammenhalten. Der Unmut über den Kanzler ist auch in der eigenen Fraktion groß – aus Warkens Sicht wäre es fatal, wenn der Streit um das GKV-Sparpaket zum Härtetest für unionsinterne Loyalität mutiert.
Für Interessenvertreter aller Couleur ist diese Situation dagegen ideal. Die rigide Grundlohnsummenbindung rasiert die Verteilungsspielräume aller Leistungserbringer. Doch Nina Warken braucht mindestens 16 Milliarden Euro, um für 2027 rechnerisch stabile Zusatzbeiträge zu ermöglichen. Konzessionen kann es nur um den Preis alternativer Sparvorschläge geben. Die kommenden Wochen sind entscheidend für Nina Warken. Zurück zur Übersicht.
Zeit für schnelle Transformation: Digitalisierung
Als vor gut einem Jahr – am 29. April 2025 – der bundesweite Roll-Out der elektronischen Patientenakte (ePA) startete, war die Skepsis groß: In den Praxen wurde Chaos erwartet, anfangs streikte die Technik beim Zugriff auf die ePAs. Seit vergangenem Oktober sind die Leistungserbringer nun zur Befüllung verpflichtet. Das scheint langsam zu funktionieren. Zum einjährigen Geburtstag der „ePA für alle“ verkündete die gematik stolz die Zahl von mehr als 100 Millionen hochgeladenen Dokumenten.
Klar, das sind weiterhin keine strukturierten Daten, sondern die ePAs gleichen einem PDF-Friedhof, wie Kritiker sagen. Und obwohl nur sehr wenige Versicherte grundsätzlich gegen die ePA widersprochen haben, schauen die Patientinnen und Patienten bisher kaum aktiv in ihre digitale Aktensammlung.
Dass Digitalisierung funktioniert, wenn die Prozesse eingespielt sind und echten Mehrwert bringen, zeigt eine andere Anwendung: Das E-Rezept läuft in fast allen Bereichen reibungs- und geräuschlos.
Bundesministerin Nina Warken hat auf dem Branchenevent der Digital-Szene DMEA kürzlich ihre politische Linie vorgegeben. „Die Zukunft unserer Gesundheitsversorgung hängt davon ab, wie entschlossen wir digitale Innovationen auch in die Praxis umsetzen können.“ Die Bundesregierung wolle mit dem neuen Digitalgesetz „den Rechtsrahmen im Sinne von Ermöglichung schaffen“. Das „Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen“ (GeDIG) werde aktuell in der Bundesregierung beraten und solle bald ins Kabinett kommen.
Auf diesen Transformations-Turbo warten die Digtialisierungsenthusiasten: Das neue Digitalgesetz soll nicht nur die ePA zum Dreh- und Angelpunkt in einem künftigen Primärversorgungssystem machen, sondern etwa auch sogenannte Reallabore ermöglichen, in denen digitale und KI-Anwendungen einfacher getestet werden.
Im Übrigen gibt auch die EU den Takt vor. Der Europäische Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space), der per Verordnung einen EU-weiten Anspruch auf Zugang zu den eigenen elektronischen Gesundheitsdaten für Patientinnen und Patienten regelt, wird die weiteren Entwicklungen treiben. Und auch die EUDI-Wallet, mit der ab Anfang 2027 hierzulande eine einheitliche digitale Identität verfügbar sein soll, wird hoffentlich wichtige Vereinfachungen etwa bei der Anmeldung für die ePA bringen. Zurück zur Übersicht.
Das Erbe Lauterbachs: Krankenhausreform
Tempo raus: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die von ihrem Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) aufs Gleis gesetzte Krankenhausreform (KHVVG) entschleunigt. Mit dem am 6. März dieses Jahres beschlossenen Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sollen die Länder mehr Zeit gewinnen, die Strukturen ihrer stationären Versorgung neu zu ordnen.
Konkret soll die schrittweise Einführung der Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 verschoben werden. Damit verschiebt sich zwangsläufig auch die vorgesehene Konvergenzphase in die Jahre 2028 und 2029. Vollständig greifen soll das neue System ab 2030. Das neue stationäre Versorgungssystem soll ab 2032 dann in voller Schönheit besichtigt werden können.
Dann aber mit weniger Leistungsgruppen, als ursprünglich vorgesehen. Aus Sicht der Versorger ist hoch umstritten, dass zum Beispiel die „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ nicht weiter als eigenständige Leistungsgruppe angeboten werden soll.
Stationäre Reformziele fest im Blick
Das Reformziel Lauterbachs hat die Ministerin gleichwohl weiterhin fest im Blick: Stationäre Versorgung soll auch weiterhin flächendeckend angeboten werden. Spezialisierung und Bündelung von Ressourcen sollen die Behandlungsqualität steigern. Kritiker wenden allerdings ein, dass die Ministerin im Gesetzgebungsverfahren den Ländern zu weit entgegengekommen sei. Qualitätskriterien seien Ausnahmeregelungen geopfert und die Definition von Klinikstandorten aufgeweicht worden.
Professor Christian Karagiannidis zum Beispiel, einst Mitglied der von Karl Lauterbach unter anderem zur Vorbereitung einer Krankenhausreform einberufenen Expertenkommission, warnt vor der Strategieanfälligkeit der Reform in ihrer jetzigen Ausprägung. Ausnahmeregelungen führten dazu, dass zu viele Krankenhäuser auch weiterhin keinen inhaltlichen Schwerpunkt ausbildeten. Wenn das einträte, wäre das Fazit: Luft raus. Zurück zur Übersicht.
Hausärzteverband und KBV
„Nicht umsetzbar!“: Gesetzentwurf zur Notfallreform stiftet Verwirrung
Demografie schlägt zu: Harte Realitäten in der Pflegepolitik
Auch Pflegepolitik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit. Und die zeigt, dass Pflege nicht nur Caritas ist, sondern auch Ökonomie. Rund 5,7 Millionen Menschen beziehen aktuell Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Damit hat sich ihre Zahl in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt. Gründe sind die Demografie – die Boomer lassen grüßen – aber auch die Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Vor allem in der stationären Pflege brennt der Baum. Die steigende Nachfrage, der Personalbedarf und die allgemeine Inflation sorgen für immer höhere Preise. Seit vergangenem Jahr bezahlen Heimbewohner im ersten Jahr ihres Aufenthalts nun im Durchschnitt mehr als 3100 Euro im Monat selbst.
Nina Warken nimmt diese Wirklichkeit wahr. Mitte Mai will sie ihre Vorschläge vorstellen. Das Pflegesystem, so meldete die ARD vor zwei Wochen, sei laut Warken in einem „katastrophalen Zustand“. Einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland zufolge plane die Ministerin daher, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen deutlich höher zu belasten.
Rote Zahlen: Versicherung mit Schuldentitel
Mittel zum Zweck sollen demnach die Zuschüsse sein, die die Heimbewohner erhalten, um ihre Eigenanteile bedienen zu können. Diese Zuschüsse sollen, so die Berichterstattung, nurmehr alle 18 Monate erhöht werden statt wie bisher jedes Jahr. Die Gerüchte schießen ins Kraut, dass auch an den Schwellenwerten zur Einstufung in die Pflegegrade gedreht werden könnte.
Weitere Einnahmen könnten die mögliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Besserverdiener und die ebenfalls bislang nur geplante Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung generieren. Dies hat die FinanzKommission Gesundheit mit Blick auf die Krankenversicherung empfohlen. Die SPV würde davon aber gleichermaßen profitieren.
Zur Wirklichkeit gehört auch, dass die SPV nur deshalb nicht noch tiefer in den roten Zahlen steckt, weil sie mehr als drei Milliarden Euro an Darlehen aus dem Bundeshaushalt erhalten hat. Mitte Mai will Warken ihre Pläne zur Stabilisierung der SPV-Finanzen und für Strukturreformen vorstellen. Zurück zur Übersicht.
Kolumne aus Berlin
Die Glaskuppel zu steigenden Eigenanteilen: Teuer, teurer, Heimpflege
Bisher nur angekündigt: Die offenen Baustellen
Ein Jahr nach dem Start hat Warkens Agenda noch viele Leerstellen – ein Überblick.
- Schon unter Lauterbach vollmundig angekündigt, aber nie geliefert: Das „iMVZ-Regulierungsgesetz“, ein Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren. Es soll „Transparenz über die Eigentümerstruktur sowie die systemgerechte Verwendung der Beitragsmittel“ sicherstellen. So einfach scheint insbesondere die letztere Forderung juristisch nicht umsetzbar zu sein. In der Vorhabenplanung des BMG fehlt dieser Punkt.
- Moderne Berufsgesetze sind das A & O, wenn Versorgung interprofessionell gestaltet werden soll. „Die Berufsgesetze für Ergo- und Physiotherapie sowie Logopädie reformieren wir zügig und zukunftsfest“, versprechen die Koalitionäre. Eine Vollakademisierung soll es nicht geben. Auch die Osteopathie steht auf der Agenda. Noch aus der Ampel-Regierung stammt ein geleakter Referentenentwurf zur Neuordnung der Physiotherapie. Ansonsten ist dieses Blatt unbeschrieben.
- Prävention adressiert die Koalition nur vage: „Krankheitsvermeidung, Gesundheitsförderung und Prävention spielen für uns eine wichtige Rolle.“ Ein Präventionsgesetz 2.0 hat es nicht in den Koalitionsvertrag geschafft. Ende dieses Jahres läuft der Pakt für den ÖGD aus – die Länder drängen bisher vergeblich auf eine Fortsetzung. Es ist bezeichnend, dass die bisher wichtigste präventionspolitische Initiative in einem Spargesetz auftaucht: die für 2028 angekündigte Abgabe auf stark zuckerhaltige Getränke.
- Die Novelle zur Reform der ärztlichen Approbationsordnung und die Umsetzung des „Masterplans Medizinstudium 2025“ gelten als klinisch tot. Maximal ernüchtert hieß es in der Vereinbarung von Union und SPD: „Wir tragen die Ziele des Masterplans Medizinstudium weiter.“ Doch mittlerweile schaffen die Medizinfakultäten Fakten und planen ohne Novelle der Approbationsordnung Studienreformen. Zurück zur Übersicht. (fst/af/gab/jtm)













