Pflichtgrenze in der GKV sinkt auf 49 500 Euro

Veröffentlicht:

BERLIN (fst). Mit der Zustimmung des Bundesrats am vergangenen Freitag stehen die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2011 endgültig fest.

Grundlage der Berechnung ist dabei die Entwicklung der Bruttolöhne- und -gehälter im Jahr 2009. Die Lohnzuwachsrate 2009 beträgt minus 0,39 Prozent in den alten und plus 0,84 Prozent in den neuen Ländern.

In der GKV vermindert sich die Versicherungspflichtgrenze im Vergleich zum laufenden Jahr von 49 950 auf 49 500 Euro im kommenden Jahr (4125 Euro monatlich). In der Rentenversicherung bleibt die Beitragsbemessungsgrenze unverändert bei 5500 Euro.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

EEG-Datenauswertung

Reisekrankheit: Die richtige Musik kann helfen

Lesetipps
Profilansicht eines Mannes in das die Anatomie der Nase, nasennebenhöhlen und des Mundes und Rachens eingezeichnet sind.

© svetazi / stock.adobe.com

Dreiarmige Interventionsstudie

Sinus-Operation lohnt sich offenbar bei chronischer Rhinosinusitis

Ein Vorteil der Lebendspende ist, dass man sie schon vor Beginn der Dialyse machen darf.

© picsfive / stock.adobe.com

Interview zu Lebendnierenspenden

Beratungsfall Organspende: Warum Hausärzte hier besonders gefragt sind