Pick-up-Verbot steht auf schwachen Füßen

Das Versprechen der schwarz-gelben Koalition, Pick-up-Stellen zu verbieten, könnte sich als falsches erweisen: Die Zweifel an der verfassungsmäßigen Tragfähigkeit des Vorhabens sind erheblich wie eh und je.

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Mit dem Vorhaben, Rezeptsammel- und Medikamentenabholstellen ("Pick up") zu verbieten, kommt die Regierung einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag nach. 2008 hatte sich dm nach jahrelanger Auseinandersetzung mit der Aufsichtsbehörde vor dem Bundesverwaltungsgericht die Erlaubnis für die Teilnahme am Arzneimittelversand erstritten. Insbesondere die Arzneimittelsicherheit, so die Richter, sei bei dem Umweg über die Drogerie nicht mehr gefährdet als beim klassischen Versand mit direkter Zustellung an den Endverbraucher.

Keine Änderung an der Rechtsauffassung des BJM

Die Versuche, die Abgabe von Arzneimitteln über Drogerien wieder rückgängig zu machen, hielten gleichwohl an. Zuletzt diskutierte die große Koalition ein Pick-up-Verbot während des Gesetzgebungsverfahrens zur 15. AMG-Novelle. Das scheiterte an den Bedenken des seinerzeit SPD-geführten Justizministeriums, das keine Handhabe für einen derart schweren Eingriff in die grundrechtlich geschützte Freiheit der Berufsausübung sah. An der Rechtsauffassung des Ministeriums habe sich auch nach dem Regierungswechsel nichts geändert, heißt es in Berliner Kreisen. Das Ministerium selbst hält sich bedeckt und verweist auf die in dieser Sache federführende Rolle des Rösler-Ressorts. Unterdessen hat sich einem Bericht der FAZ zufolge auch das Innenministerium ablehnend zum Pick-up-Verbot geäußert.

Der aktuelle Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) sieht vor, den Versand von Arzneimitteln nur "unmittelbar an den Endverbraucher" beziehungsweise an eine "individuelle Lieferanschrift" zu erlauben. Zudem sollen Rezepte im Versandkontext nicht mehr "außerhalb der Betriebsräume der Apotheke" gesammelt werden dürfen.

Erläuternd heißt es dazu: "Entwicklungen, durch die bei Verbrauchern der Eindruck entstehen kann, sie könnten apothekenpflichtige Arzneimittel wie gewöhnliche Waren in anderen Einzelhandelsbetrieben als Apotheken frei erwerben, muss vorgebeugt werden".

Betreiber wollen ein Verbot nicht hinnehmen

Nach Auffassung von Branchenbeobachtern und Fachjuristen stehen diese Begründung ebenso wie der Gesetzesentwurf jedoch nach wie vor auf schwachen Füßen. Der beabsichtigte Eingriff in die Berufsfreiheit sei durch Interessen des Gemeinwohls nicht gedeckt.

Dessen sind sich auch die betroffenen Anbieter sicher. "Das geplante Verbot schätzen wir als rechtlich unzulässig ein", erklärte Klaus Hübner, Geschäftsführer der Schlecker-Apotheke Vitalsana im niederländischen Heerlen. Darüber, welcher rechtlichen Mittel sich Schlecker oder Vitalsana bedienen werden, denke man noch nach. Schlecker betreibt rund 8000 Pick-up-Stellen. Petra Schäfer, Geschäftsführerin der Drogeriekette dm, kündigte an: "Sollte die Koalition ein Pick-up-Verbot durchsetzen, werden wir juristisch dagegen vorgehen." dm hat Pick-up-Stellen in etwa 1100 Filialen eingerichtet. Die Verbotspläne bezeichnete Schäfer als "Klientelpolitik zugunsten der Apotheker".

dm-Kooperationspartner Europa Apotheek hält sich noch bedeckt. Eine verfassungsrechtliche Handhabe gegen das Verbot haben die Niederländer nicht, wohl aber eine europarechtliche. So ließe sich auch die Behinderung des freien Warenverkehrs zwischen zwei EU-Staaten gegen ein Pick-up-Verbot geltend machen.

Sehr viel stärker als durch ein Verbot scheint das Pick-up-Konzept jedoch von den Sparbemühungen der Regierung getroffen zu werden: Ohne Beitritt zum Rahmenvertrag nach §129 SGB V haben die niederländischen Versender keinen Anspruch auf die Rückerstattung der Herstellerrabatte. Mit der Anhebung eben dieses Abschlags für festbetragsfreie Produkte auf 16 Prozent - ab 1. August - verteuert sich die Sache ganz erheblich. Mit dem Beitritt zum Rahmenvertrag unterwerfen sich niederländische Versandapotheken aber hiesigem Sozial- und Arzneimittelrecht. Sollte der Bundesgerichtshof demnächst nun noch die Zulässigkeit von Rx-Boni verneinen, sind die Niederländer in der Zwickmühle: Entweder auf den Wettbewerbsvorteil Rx-Bonus verzichten, der Pick-up für GKV-Kunden erst interessant macht, oder aber auf das Geld von den Herstellern. - Dass man den Wettbewerbsvorteil der Niederländer gerne kippen will, hat der BGH schon durchblicken lassen. (cw)

Lesen Sie dazu auch: Apotheken-Terminals sind weitgehend unzulässig

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