Bundesrats-Antrag

"Pille danach" soll online nicht zu haben sein

Vier Bundesländer wollen verhindern, dass Versandapotheken die "Pille danach" vertreiben dürfen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die "Pille danach" soll nach der Entlassung aus der Verschreibungspflicht nicht von Versandapotheken vertrieben werden dürfen.

Dafür sprechen sich die Länder Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in einem gemeinsamen Antrag an den Bundesrat aus.

Da der Anwendungserfolg am wahrscheinlichsten ist, je früher das entsprechende Präparat eingenommen wird, müsse "das Arzneimittel am besten unverzüglich zur Verfügung stehen", heißt es wörtlich in dem Antrag.

Das könne über eine Versandapotheke typischerweise nicht gewährleistet werden.

Einen weiteren Knackpunkt sehen die antragstellenden Bundesländer bei der Beratung. Diese gehe nach dem Wegfall der Verschreibungspflicht ausschließlich auf die Apotheken über.

Unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Betroffenen sowie der sensiblen Thematik sei eine "Beratung von Angesicht zu Angesicht" erforderlich, so die Antragsteller.

Eine Beratung über Online-Fragebögen oder eine telefonische Beratung seien weder sachgerecht noch ausreichend.

Vor allem bei Minderjährigen müsse die Apotheke die Einsichtsfähigkeit hinsichtlich der Selbstmedikation im Einzelfall einschätzen und entscheiden, ob das Arzneimittel abgegeben werden solle.

Mit dem Wegfall der Verschreibungspflicht für Präparate mit Ulipristalacetat oder Levonogestrel wird Mitte März gerechnet. (chb)

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