ProGenerika begrüßt Aus für Sortimentsverträge

BERLIN (fst). Der Verband ProGenerika hat die Neuregelung im Arzneimittelgesetz begrüßt, nach der Rabattverträge unwirksam werden, die nicht als Folge einer Ausschreibung entstanden sind.

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Ab 2013 werden damit alte Sortimentsverträge, die Krankenkassen mit einzelnen Herstellern geschlossen haben, von Gesetzes wegen gestoppt.

"Erstanbieterverträge sind wettbewerbswidrig, wenn ein Generikum auf den Markt kommt und Preiswettbewerb einsetzen kann", so die Einschätzung von ProGenerika.

Seit 2009 hatte das Bundesversicherungsamt die Kassen aufgefordert, Sortimentsverträge zu kündigen.

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