Psychisch Kranke: Mehr Rechte in der Klinik
KASSEL (mwo). Das Bundessozialgericht (BSG) hat den Anspruch psychisch Kranker auf eine umfassende Krankenhausbehandlung betont. Sie müssen nicht vorzeitig in ein Wohnheim Wechseln, wenn eine spätere Entlassung in die eigene Wohnung möglich erscheint, urteilte kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.