Verbände

Psychotherapeuten fordern Honorarnachschlag

Die Verbände der Psychotherapeuten machen beim Honorar Druck. Der Bewertungsausschuss verweist auf Beratungsbedarf.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Die Psychotherapeuten kämpfen um einen Nachschlag aufs Honorar für die zurückliegenden Jahre. Rund 5000 Euro ständen im Durchschnitt jeder psychotherapeutischen Praxis, die mit den Kassen abrechnen kann, allein für das Jahr 2012 zu, heißt es in einer Pressemitteilung.

Auf diese Summe sind Vertreter der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung, des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten und der Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten aufgrund eigener Berechnungen gekommen.

Die seien gemäß der Vorgaben des Bundessozialgerichts erfolgt, haben Sprecher der Verbände Ende vergangener Woche betont.

Grundlage der Forderungen, für die die Verbände der Psychotherapeuten bereits im September in Berlin demonstrierten, ist ein bislang nicht umgesetzter Beschluss des Bewertungsausschusses.

Der hatte sich Ende 2013 dazu verpflichtet, die Honorare der Psychotherapeuten bis zum 30. Juni 2014 neu zu berechnen. Passiert ist allerdings bis heute nichts.

Der Bewertungsausschuss, in dem die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband gemeinsam die Bewertung kassenärztlicher Leistungen vornehmen, habe wieder angefangen zu beraten, sagte eine Verbandssprecherin am Freitag der "Ärzte Zeitung".

Zum Ergebnis könne man noch nichts sagen. Es könne auch zu einer Absenkung und damit einer Rückzahlungsforderung beziehungsweise Verrechnung bereits ausgezahlter Honorare kommen.

Grund für die Verzögerung sei, dass "die notwendigen Daten vom Statistischen Bundesamt nicht in der benötigten Tiefe zur Verfügung standen".

Das Institut des Bewertungsausschuss habe deshalb die Berechnungen im vergangenen Jahr nicht vornehmen können, hieß es bei der GKV.

Sollte es zu einer Nachzahlung kommen, werden nicht alle Psychotherapeuten gleichermaßen davon profitieren.

"Obwohl eigentlich alle Psychotherapeuten einen Anspruch auf die höhere Vergütung hätten, muss sie nur an die etwa 50 Prozent aller Psychotherapeuten ausgezahlt werden, die Widerspruch eingelegt und sich nicht vor einem Klageverfahren gescheut haben", betonten DPtV-Vorsitzende Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, bvvp-Vorsitzender Dr. Martin Kremser und VAKJP-Vize Uwe Keller.

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