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Ungleichbehandlung

Psychotherapeuten rufen Bundesverfassungsgericht an

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) und der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) ziehen vors Bundesverfassungsgericht. Sie legen Beschwerde gegen das Urteil des Bundessozialgerichts ein, das einen Strukturzuschlag für rechtens erklärt hatte, der nur überdurchschnittlich ausgelasteten Praxen zugute kommt. Die Verbände sehen darin eine Ungleichbehandlung der psychotherapeutisch tätigen Fachgruppen. (aze)

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