Psychotherapie - Kassen müssen die Hälfte der Nachzahlung übernehmen
BERLIN (ami). An der Nachvergütung der genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen müssen sich die Ersatzkassen in Berlin mit 23,07 Millionen Euro beteiligen. Die Nachzahlungen sollen über sechs Quartale gestreckt werden. Diese bundesweit erste Entscheidung eines Schiedsamtes in Sachen Nachvergütung verunsichert die Psychotherapeuten in der Hauptstadt und beruhigt die aufgebrachten Fachärzte keineswegs.