Quoten für ausländische Studenten zulässig

LUXEMBURG (dpa). Im Kampf gegen einen Ärztemängel im eigenen Land dürfen Universitäten in der EU eine Quote für ausländische Medizinstudenten festlegen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschieden.

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Hat Quoten für ausländische Medizinstudenten erlaubt: Der EuGH in Luxemburg. © imago/robert fishman

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Die Richter setzten aber enge Vorgaben: Eine Grenze sei nur dann zulässig, wenn ein Land nachweislich mehr Ärzte für das eigene Gesundheitssystem brauche und andere Maßnahmen nicht ausreichten. Das nationale Gericht müsse dies prüfen.

Ausländische Medizinstudenten gehen nach dem Studium oft in ihr Land zurück, um dort als Arzt zu arbeiten. Nach Ansicht der Richter hat in der EU das Allgemeininteresse, nämlich eine flächendeckende Versorgung und ein funktionierendes Gesundheitssystem, Priorität vor dem Interesse eines Studenten.

Im vorliegenden Fall ging es um ein Dekret des französischsprachigen Teils Belgiens, der Wallonie. Sie sah sich von Studenten aus Frankreich überrollt, die die niedrigeren Studiengebühren schätzten. Daher hatte die Wallonie die Zahl der ausländischen Studenten für das Medizinstudium auf 30 Prozent beschränkt und ließ unter den Bewerbern das Los entscheiden. Dabei ging es vor allem um die Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Logopädie, Heilgymnastik und die Hebammen-Ausbildung.

Der EU-Gerichtshof kritisierte diesen Schritt als Diskriminierung von EU-Bürgern aus Gründen der Staatsangehörigkeit - dies ist in der Europäischen Union verboten.

Urteil des EUGH Az.: C-73/08

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