Rabattverträge: Brüssel zeigt die gelbe Karte

BRÜSSEL (spe). Die Rabattverträge der gesetzlichen Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern über deren Gesamtsortimente verstoßen nach Ansicht der EU-Kommission gegen europäische Vergabevorschriften. Nun droht Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

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Mit ihrer Kritik signalisiert die Kommission, dass sie sich mit der Stellungnahme der Bundesregierung in gleicher Sache Ende Februar dieses Jahres nicht zufrieden gibt. Darin hatte die Bundesregierung die Ansicht geäußert, dass Krankenkassen keine öffentlichen Auftraggeber im klassischen Sinne seien und deshalb Rabattverträge auch nicht europaweit auszuschreiben seien.

Die EU-Kommission nimmt nun eine Vorschrift der Gesundheitsreform 2007 ins Visier. Denn Apotheken sind seit April 2007 dazu verpflichtet, Versicherten ausschließlich Arzneimittel abzugeben, die unter die Rabattvereinbarungen fallen.

Bleibt Berlin ignorant, geht‘s zum EuGH.

Die Konsequenz: Unternehmen, mit denen die Kassen keine Rabattvereinbarung getroffen haben, seien somit "effektiv vom deutschen Markt ausgeschlossen". Benachteiligt seien vor allem kleine und mittlere Arzneimittelhersteller. Sie liefen Gefahr, "dauerhaft vom Markt verdrängt zu werden", so die Kommission.

Damit verstoße Deutschland gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Denn gesetzliche Krankenkassen sind nach Einschätzung der Brüsseler Binnenmarktexperten öffentliche Auftraggeber. Demnach unterlägen sie EU-Recht und müssten ihre Rabattverträge europaweit ausschreiben, so die Kommission.

Die Behörde forderte die Bundesregierung deshalb auf, innerhalb von zwei Monaten klare Wettbewerbsregeln für den Abschluss von Rabattvereinbarungen vorzugeben, die den europäischen Ausschreibungsvorschriften gerecht würden. Ansonsten drohe eine Klage vor dem EuGH in Luxemburg. Die Aufforderung der Kommission kommt nicht überraschend. Denn die Hüter des europäischen Binnenmarktes hatten die Bundesregierung Mitte Oktober letzten Jahres schon einmal dazu aufgefordert, der gängigen deutschen Praxis bei den Rabattvereinbarungen einen Riegel vorzuschieben. Passiert ist jedoch nichts.

Dies sei ein "unzumutbarer Zustand", so der Vorsitzende des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Bernd Wegener. Die Regierung versage in ihrer rechtsstaatlichen Pflicht, konsistente Wettbewerbsregeln vorzugeben und durchzusetzen und treibe damit kleine und mittlere Unternehmen in den Ruin.

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