Rauchfrei ade in kleinen Kneipen im Saarland

Veröffentlicht:

SAARBRÜCKEN (dpa). In kleineren Gaststätten im Saarland darf der Betreiber künftig wieder das Rauchen erlauben. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und anderer Landesgerichte lockerte gestern auch der saarländische Verfassungsgerichtshof das Rauchverbot in dem Bundesland.

Vom Verbot ausgenommen sind Kneipen mit weniger als 75 Quadratmetern - unabhängig davon, ob sie nur vom Inhaber geführt werden oder nicht. Allerdings gelte die Befreiung vom Rauchverbot nur für Gaststätten, in denen kalte oder einfach zubereitete warme Speisen angeboten würden.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Abschaltung am 20. Oktober

Bye KV-Connect: KIM übernimmt

Warnung vor Kündigungen

Mehr Geld für die Hamburger Ärzte – aber wenig Optimismus

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps