Antwort der Bundesregierung

Regierung: Mehr als ein Drittel der ambulanten Praxen sind barrierefrei

Etwa 36.000 ambulante Arztpraxen in Deutschland gelten als barrierefrei. Die Bundesregierung will prüfen, wie Barrieren weiter abgebaut werden können, sieht von der Vorgabe von „Zielwerten“ aber ab.

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Rund 36 Prozent der ambulanten Arztpraxen und Einrichtungen in Deutschland sind ganz oder teilweise barrierefrei, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung.

Rund 36 Prozent der ambulanten Arztpraxen und Einrichtungen in Deutschland sind ganz oder teilweise barrierefrei, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung.

© Ilan Amith / stock.adobe.com

Berlin. Zur Mitte dieses Jahres sind rund 36 Prozent der ambulanten Arztpraxen und Einrichtungen in Deutschland ganz oder teilweise barrierefrei gewesen. Demnach wiesen 35.889 von 99.756 Praxen „mindestens ein Merkmal von Barrierefreiheit auf“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag.

Bei den psychologisch-psychotherapeutischen Praxen ist gegenwärtig jede vierte Einrichtung barrierefrei – dies trifft den Angaben zu Folge auf 8112 von 32.437 Praxen zu. Die Daten sind auf Basis einer entsprechenden Richtline der KBV erhoben worden.

Bald sollen aktualisierte Daten zu Zugangsmöglichkeiten zu den Praxen vorliegen. Grundlage dafür seien Kriterien, die von der KBV unter Beteiligung der maßgeblichen Betroffenenverbände und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit erarbeitet worden sind („Richtlinie für bundesweit einheitliche Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen“).

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Die Kriterien könnten nun mittels eines interaktiven Fragebogens online bei den Praxen erhoben werden. Die entsprechenden Daten würden künftig in die Bundesarztsuche eingebunden, so dass sich Patientinnen und Patienten besser informieren können, berichtet die Regierung.

Die Praxen von Physiotherapeuten gelten in 39 Prozent der Fälle als barrierefrei oder rollstuhlgerecht. Dies treffe auf 17.660 von 44.785 zugelassenen Physio-Praxen zu, heißt es. Basis für diese Datenerhebung ist ein bundesweiter Vertrag nach Paragraf 125 Absatz 1 SGB V zur Heilmittelversorgung zwischen dem GKV-Spitzenverband und maßgeblichen Spitzenorganisationen der Physiotherapeuten.

Die Bundesregierung werde weiterhin prüfen, durch welche Instrumente Defizite bei der Barrierefreiheit abgebaut werden können. Sie sei dazu „regelmäßig im Austausch mit der KBV“. Die Vorgabe von „Zielwerten“ sei dabei aber nicht geplant. (fst)

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