Präventionsgesetz

Regierung lässt Bundesrat abblitzen

Beim Präventionsgesetz sind sich weder Bund und Länder noch die Koalitionspartner einig. Die SPD-Fraktion fordert jetzt, dass sich auch die PKV an der Prävention finanziell beteiligt.

Florian StaeckVon Florian Staeck und Anno FrickeAnno Fricke Veröffentlicht:
Bei der Gesundheitsförderung im Betrieb sind sich die Koalitionspartner einig. Diskussionsbedarf sieht die SPD-Fraktion aber bei der geplanten Finanzierung der BZgA aus Versichertenbeiträgen.

Bei der Gesundheitsförderung im Betrieb sind sich die Koalitionspartner einig. Diskussionsbedarf sieht die SPD-Fraktion aber bei der geplanten Finanzierung der BZgA aus Versichertenbeiträgen.

© Klaus Rose

BERLIN. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass zu umfangreichen Änderungen am geplanten Präventionsgesetz. In ihrer Gegenäußerung erteilt sie den meisten Forderungen des Bundesrates eine Absage. Die SPD-Fraktion sieht Änderungsbedarf und formuliert harte Forderungen.

Zentrales Petitum der Länder ist vor allem, die Prävention in den sogenannten Lebenswelten zu stärken. Vor allem die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) zeigte sich bei der Beratung des Gesetzentwurfs Anfang Februar im Bundesrat enttäuscht über die Vorlage.

Insbesondere drängten die Länder darauf, den Stellenwert einer gesundheitsförderlichen Ernährung stärker im Gesetz zu verankern. Dem trage der Entwurf "hinreichend Rechnung", entgegnet die Regierung, da dort ein "krankheitsübergreifender Ansatz" verfolgt werde.

Auch bei der Einbindung der Privaten Krankenversicherung beißen die Ländervertreter auf Granit: Sie wollten die Private Kranken- und Pflegeversicherung verpflichten, Angebote der Primärprävention und Gesundheitsförderung anzubieten.

Dies sei mit der Systematik des Versicherungsvertragsgesetzes in Paragraf 192 "nicht vereinbar", warnt die Regierung.

Eine Verpflichtung für PKV-Unternehmen würde "einen Eingriff in die Berufsausübungs- und Vertragsfreiheit bedeuten", heißt es.

BZgA-Rolle noch strittig

Strittig zwischen Bund und Ländern ist auch die Rolle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Die Bundesoberbehörde soll rund 35 Millionen Euro jährlich aus den Taschen der GKV-Beitragszahler erhalten und dafür nationale Kampagnen für Prävention konzipieren.

Hier sagt die Regierung eine Prüfung zu, inwieweit die Beauftragung der BZgA "eingegrenzt" werden kann.

Der Bundesrat hatte gewarnt, eigene Kampagnen der Behörde bei der Prävention in Lebenswelten könnten zu "Doppelstrukturen" führen.

Insbesondere wird gefordert, bei der Beauftragung der BZgA müsse Einvernehmen mit den Ländern und Kassenverbänden hergestellt werden. Das aber lehnt die Regierung ab.

Die geplante Alimentierung der Bundesbehörde aus Versichertengeld bezeichnet die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis, als systemwidrig.

Das sei ein Türöffner für den Missbrauch von Versichertengeld, den es zu vermeiden gelte. Zudem könne die BZgA aufgrund ihrer Strukturen keine sozialräumlichen Ansätze verfolgen, wie sie der Entwurf des Präventionsgesetzes vorsehe.

SPD: PKV soll Beitrag zur Präventionsförderung leisten

Auch bei der Schonung der der privaten Asskuranz geht Mattheis auf Gegenkurs zum Regierungsentwurf. Die PKV müsse sich verbindlich und auch mit Geld in die geplanten Präventionsmaßnahmen einbringen, sagte Mattheis der "Ärzte Zeitung".

Oben auf der Agenda des Bundesrats steht die Einbindung der Bundesagentur für Arbeit (BA), insbesondere um Langzeitarbeitslose für Präventionsmaßnahmen besser zu erreichen.

Die Leistungender Gesundheitsförderungen fielen in die Zuständigkeit der GKV, entgegnet die Regierung. So sei etwa die Einbindung der BA in die Entwicklung der Präventionsstrategie "nicht sachgerecht".

Für überflüssig erachtet die Regierung die Forderung der Länder, die Krankenkassen sollten "aktiv" die Umsetzung betrieblichen Gesundheitsmanagementsystemen unterstützen.

In der Stellungnahme des Bundesrats heißt es, diese Unterstützung sei insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen nötig. Unnötig, meint die Regierung, da Kassen bereits nach geltender Rechtslage dazu verpflichtet seien.

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