Regierung rückt vom Plan ab, MVZ in Klinikbesitz zu stoppen

Wer soll künftig ein MVZ gründen dürfen? Die Bundesregierung gibt darauf keine eindeutige Antwort. Auch Kliniken soll dies weiter erlaubt sein.

Veröffentlicht:

BERLIN (fst). Die Bundesregierung will sich nicht festlegen, ob sie tatsächlich wie ursprünglich angekündigt die Eigentums- und Organisationsformen für Medizinische Versorgungszentren beschränken will.

Im Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 heißt es noch, Schwarz-Gelb wolle sicherstellen, dass "dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte in einem MVZ Ärztinnen und Ärzten zusteht". In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der SPD heißt es dagegen, die Zulassungsvoraussetzungen sollten so gefasst werden, "dass die ärztliche Tätigkeit im MVZ auch weiterhin allein medizinischen Gesichtspunkten folgt". Ausdrücklich erklärt die Regierung, sie halte an der "Gründungsberechtigung von Krankenhäusern" für MVZ fest.

Insgesamt fällt das Bundesgesundheitsministerium in seiner Antwort ein positives Urteil über MVZ. Sie seien eine "sinnvolle Ergänzung zu den Leistungsangeboten der Einzel- und Gemeinschaftspraxen" und zudem "wichtiges Bindeglied" für eine bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung. Zudem böten MVZ den "geeigneten Rahmen" für Kooperationen von Ärzten und Angehörigen nichtärztlicher Gesundheitsberufe.

Die Regierung hat keine Erkenntnisse darüber, dass bei angestellten Ärzten in MVZ "die Therapiefreiheit eingeschränkt wird". Auch liegen ihr keine Hinweise vor, dass Kapitalgeber auf die Geschäftsführung und Patientenversorgung in MVZ Einfluss nehmen würden.

Dagegen prüft die Bundesregierung nach eigener Darstellung zur Zeit die finanziellen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen der KBV zu den Gesellschaftern der Patiomed AG.

Dabei solle geklärt werden, ob die Patiomed die von ihr so bezeichneten Ärztlichen Versorgungszentren "als MVZ im Sinne des Paragrafen 95 SGB V" gründen will. Zu den Gründungsgesellschaftern der umstrittenen Patiomed gehören die KVmed GmbH sowie die Deutsche Apotheker- und Ärztebank. Die KVmed GmbH wiederum ist die Tochtergesellschaft der von der KBV 2008 ins Leben gerufenen Aeskulap-Stiftung. Auch die Asklepios Kliniken sind an der KVmed beteiligt.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesrat

Bayern wirbt für Abschaffung des „begleiteten Trinkens“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Prävention vor HIV

WHO empfiehlt Lenacapavir zur HIV-PrEP

Neues Verfahren mit Potenzial

Das bringt die elektronische Ersatzbescheinigung den Praxen

Sie fragen – Experten antworten

IgA-Mangel: Wie gegen Meningokokken impfen?

Lesetipps
So sieht meine Praxis aus: Die Oberärztin und Internistin Dr. Anika Dietrich (li.) lässt sich Fotos von Hausärztin Dr. Annette Theewen aus Sindelfingen zeigen.

© Silicya Roth

Neues Veranstaltungsformat

Speeddating mit möglichen Praxisnachfolgern: Stimmt die Chemie?

Einer schwangeren Frau wird Blut abgenommen.

© RFBSIP / stock.adobe.com

Studie findet signifikante Assoziation

Anämie der Mutter als Ursache für kindliche Herzfehler?

Ein Mann sitzt auf einem Stuhl und hält sich den Kopf.

© Quality Stock Arts / stock.adobe.com

US-Studie

Chronische Rückenschmerzen: Gabapentin könnte Demenzrisiko erhöhen