Regierung will mehr Ärzte für Behandlung von Suchtkranken

Veröffentlicht:

BERLIN (fst). Die Zahl der suchtkranken Patienten, die in Substitutionsbehandlung sind, ist von 46 000 im Jahr 2002 auf etwa 72 000 Personen im vergangenen Jahr gestiegen. Das hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion hin mitgeteilt. Dagegen sei die Zahl der Ärzte, die Substitutionsbehandlungen vornehmen, leicht um 86 (2007) auf 2700 gesunken (2008).

Die Rahmenbedingungen der Substitution sollen nach Angabe der Regierung mit einer Änderung der Betäubungsmittelrechts-Verordnung verbessert werden. So sollen unter anderem die Möglichkeiten einer "Zwei-Tages-Verschreibung" für Substitutionspatienten verbessert werden, um deren Versorgung zum Beispiel an Wochenenden zu gewährleisten. Geplant ist auch, die Vertretungsregelungen substituierender Ärzte zu erleichtern. Beides diene dem Ziel, "wieder mehr Ärzte für die Substitutionsbehandlung zu gewinnen", heißt es.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesrat

Schleswig-Holstein drängt auf Anpassungen beim AMNOG

Kommentar zur „Finanz-Kommission Gesundheit“

Kommissionitis: Nina Warken auf Lauterbach-Kurs

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knapp 14 Stunden operiert

Kasuistik: Haarausfall nach längerer Operation

Lesetipps
Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?