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Straßenverkehrsordnung

Rettungsgasse missachtet? Künftig Fahrverbot!

Veröffentlicht:

Berlin. Die Bundesregierung verschärft die Strafen für Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden oder diese unerlaubt nutzen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung, die auch andere Vergehen teilweise drastisch höher bestraft.

So soll etwa das Parken auf Geh- und Radwegen künftig mit bis zu 100 Euro geahndet werden. Wer keine Rettungsgasse freimacht, kann mit einem Monat Fahrverbot bestraft werden. Neu geregelt werden Bußgelder für Autofahrer, die Rettungsgassen unerlaubt nutzen, um schneller vorwärtszukommen.

Ihnen drohen Bußgelder von 200 bis 320 Euro, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Die Länder müssen der Novelle noch zustimmen. (fst)

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