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Richter geben Plazet für vorzeitigen Start des Medizinstudiums

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GÖTTINGEN (pid). Das Bundesamt für Zivildienst muss einen Abiturienten vorzeitig aus dem Zivildienst entlassen, damit er sein Medizinstudium aufnehmen kann. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Es gab damit einem Antrag des Zivildienstleistenden auf vorläufigen Rechtsschutz statt.

Der Abiturient leistet seit September seinen Zivildienst an einem Krankenhaus in Thüringen ab. Seine reguläre Dienstzeit endet Ende Februar 2011. Als er zum 1. Oktober einen Medizinstudienplatz an der Universität Kiel erhielt, beantragte er seine vorzeitige Entlassung, um das Studium aufnehmen zu können. Dies lehnte das Bundesamt mit der Begründung ab, die reguläre Ableistung des Zivildienstes bedeute für ihn keine besondere Härte. Der ihm drohende Zeitverlust gehe nicht über das normale Maß hinaus.

Das sahen die Richter anders. Die Wartezeit vom regulären Ende des Zivildienstes bis zum dann möglichen Studienbeginn im Oktober 2011 betrage sieben Monate und sei damit länger als der Zivildienst insgesamt. Ein solcher Zeitverlust stelle eine besondere Härte dar.

Außerdem verwies die Kammer darauf, dass der Abiturient in der Wartezeit finanziell nicht abgesichert sei und die Bundesregierung die Aussetzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes zum nächsten Jahr beschlossen habe. Die Kammer verpflichtete das Bundesamt dazu, den Zivildienstleistenden zu entlassen und ihm die Studienaufnahme zu ermöglichen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Az.: 1 B 235/10

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