BSG-Urteil

Richter verweisen GKV-Patient auf reguläre Chemotherapie

KASSEL (mwo). Die Gesetzlichen Krankenkassen müssen weder für die Laserbehandlung von Tumoren noch für eine lokale Chemotherapie aufkommen. Krebspatienten müssen sich nach einem Urteil des Bundessozialgerichts auf eine reguläre Chemotherapie verweisen lassen.

Veröffentlicht:
Krebstherapien müssen gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen, wenn der GBA sie nicht empfohlen hat.

Krebstherapien müssen gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen, wenn der GBA sie nicht empfohlen hat.

© Gina Sanders / fotolia.com

Im Streitfall hatte die inzwischen verstorbene Versicherte 2003 ein Sigmakarzinom operativ entfernen lassen. Zwei Jahre später zeigten sich hepatische und lymphatische Metastasen. Eine deswegen begonnene Chemotherapie brach die damals 78-Jährige ab.

Ihr Hausarzt überwies sie an das Universitätsklinikum Frankfurt. Dort boten ihr die Ärzte zwei neuartige Behandlungen an: eine möglichst weitgehende Abtötung noch verbliebenen Tumorgewebes mit Laser (Laserinduzierte Interstitielle Thermotherapie - LITT) sowie eine Art lokaler Chemotherapie, bei der das Medikament über Katheter gezielt zu den befallenen Körperregionen gepumpt wird (Transarterielle Chemoperfusion - TACP).

Nach Angaben der Klinik wurde die 78-Jährige aufgeklärt, dass die Kassen die Behandlung nicht bezahlen. Die Patientin starb 2008.

Mit seiner Klage verlangt nun ihr Ehemann, dass ihre Kasse die Behandlungskosten von 77.700 Euro übernimmt.

GBA hat keine Empfehlungen für die Therapien abgegeben

Das BSG wies die Klage ab. Für beide Behandlungen gebe es keine Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Dies sei aber Voraussetzung dafür, dass die Kassen eine neue Behandlungsmethode bezahlen.

Ein "Systemversagen" oder eine anderweitige Ausnahme liege nicht vor, weil es mit der normalen Chemotherapie eine anerkannte Behandlungsmethode gebe.

Die Laserbehandlung LITT hatte der GBA im Herbst 2005 untersucht; danach sind der Nutzen und die Wirtschaftlichkeit der Methode nicht belegt.

Az.: B 1 KR 6/11 R

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gastbeitrag zum Hauptstadtkongress

Innovation ist kein Nice-to-have – sondern ein Muss

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Blutzuckervariabilität

Wie die Time Below Range das Diabetes-Management verbessert

Let‘s talk about...

Tabuthema Sex: Wie spricht man es in der Sprechstunde an?

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt