Rösler plant Zuschlag für säumige Versicherte

Gesundheitsminister Philipp Rösler wähnt sich bei der Umsetzung seiner Gesundheitsreform auf der Zielgeraden. Dabei weiß auch er: Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Dazu dürfte auch der geplante Säumniszuschlag für GKV-Versicherte gehören.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Dass es auch künftig bei durchschnittlich acht Euro Zusatzbeitrag bleibt, gilt als unwahrscheinlich.

Dass es auch künftig bei durchschnittlich acht Euro Zusatzbeitrag bleibt, gilt als unwahrscheinlich.

© Streiflicht-Pressefoto / imago

BERLIN. Die Gesundheitsreform von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) nimmt Form an. Der Gesetzentwurf wird derzeit innerhalb der schwarz-gelben Koalition diskutiert. Im September soll das Gesetz das Kabinett passieren, zum 1. Januar 2011 soll es in Kraft treten.

Um die gesetzliche Krankenversicherung auf "eine solide Basis" zu stellen, und damit das drohende Milliardendefizit abzuwenden, plant Rösler unter anderem neben der allgemeinen Beitragssatzerhöhung auf 15,5 Prozent zusätzlich eine Entdeckelung der Zusatzbeiträge. Damit soll dem Gesetzesentwurf zufolge die "Finanzierungsgrundlage" des GKV-Systems gestärkt werden. Anders als bisher müssen die Versicherten allerdings mit Sanktionen rechnen, sollten sie die Beiträge nicht fristgerecht zahlen.

Das geht aus dem Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Darin heißt es: "Ist ein Mitglied mit der Zahlung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages für mindestens sechs Kalendermonate säumig, hat die Krankenkasse der beitragsführenden Stelle mitzuteilen, dass sie monatlich bis zur vollständigen Zahlung der rückständigen Beiträge zusätzlich einen Säumniszuschlag in Höhe zwei von Hundert der beitragspflichtigen Einnahmen abzuführen hat." Rösler verwies am Montag im "Deutschlandfunk" auf den Sozialausgleich. Dadurch seien Versicherte davor geschützt, nicht übermäßig belastet zu werden. Die Versichertengemeinschaft müsse allerdings vor denjeningen geschützt werden, die nicht bereit seien zu zahlen. Sonst sei der "Ehrliche der Dumme".

Er rechne nicht damit, so Rösler, dass es bereits im kommenden Jahr Zusatzbeiträge für die Versicherten geben werde. Wie sich die Entwicklung im übernächsten Jahr darstelle, bleibe abzuwarten.

Der Sozialausgleich werde eingeführt, damit "Beitragszahler vor einer unverhältnismäßigen Belastung geschützt" seien. Aus dem Gesetzesentwurf geht hervor, dass der Ausgleich für Geringverdiener "grundsätzlich aus Steuermitteln finanziert werden" soll. Bis 2013 erfolgt der Sozialausgleich zunächst "aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds". Dieser wird 2011 einmalig um weitere zwei Milliarden Euro aufgestockt. Ab 2014 soll der Sozialausgleich aus "zusätzlichen Steuermitteln" erfolgen, heißt es. Dies bedeute "den Einstieg in einen gerechteren Ausgleich". Technisch solle die Umsetzung des Sozialausgleichs für Arbeitnehmer und Rentner direkt über den Arbeitgeber erfolgen. Dies sei "im Rahmen der EDV-gestützten Abrechnung von Löhnen, Gehältern und Renten handhabbar". Damit erfolge der Ausgleich automatisch.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag werde künftig durch das Bundesgesundheitsministerium in jedem Herbst für das Folgejahr neu festgelegt. Dabei werde die Prognose des Schätzerkreises berücksichtigt.

Lesen Sie dazu auch: Rösler gewährt Bürgern einen Blick hinter die Kulissen

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