Rösler will Souveränität der Patienten stärken

Das Jahr 2011 soll das "Jahr des Patienten" werden - so die Ankündigung der schwarz-gelben Koalition. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler macht jetzt ernst: Noch im März sollen Eckpunkte zu einem Patientenrechtegesetz vorgelegt werden. Kassen müssen voraussichtlich Schadenersatz leisten.

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Künftig auf Augenhöhe: Das Arzt-Patienten-Verhältnis soll per Gesetz geregelt werden.

Künftig auf Augenhöhe: Das Arzt-Patienten-Verhältnis soll per Gesetz geregelt werden.

© Yuri Arcurs / fotolia.com

BERLIN (sun/af). Ein souveräner Patient - das ist nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) bisher lediglich ein Wunschbild. Das soll sich ändern. Ein Patientenrechtegesetz soll die Souveränität der Patienten stärken.

Noch im März will die Koalition Eckpunkte dafür vorlegen. Kritiker reagieren skeptisch: Die Rechte der Patienten seien unter anderem bereits in den verschiedenen Sozialgesetzbüchern, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Strafgesetzbuch geregelt.

Doch genau darin liege das Problem, warnen Befürworter des Patientenrechtegesetzes. Durch die vielen verschiedenen Gesetze mangele es an Transparenz. Ziel ist es daher, die bereits bestehenden Gesetze zu bündeln.

Nach Ansicht des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), sorgt ein Patientenrechtegesetz dafür, dass das Gesundheitssystem wieder als "gerecht empfunden wird".

"Patienten haben oft das Gefühl, Bittsteller zu sein", so Zöller. Sie fühlten sich "ohnmächtig in dem für sie intransparenten Gesundheitssystem". Ein Gesetz könne helfen, das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten zu stärken.

Gleichzeitig solle die Gesundheitsversorgung sicherer werden, "indem Risiko- und Fehlervermeidungssysteme dazu beitragen, die Behandlungsabläufe" zu optimieren, ergänzte Rösler. Behandlungsfehler werde man zwar nie ganz ausschließen können. "Gleichwohl ist für diesen Fall eine verlässliche Unterstützung der Patienten durch die Kasse vorgesehen", sagte er.

Damit könne nur gemeint sein, dass aus der Kann-Leistung des Paragrafen 66 SGB V eine Muss-Leistung werde, hat die "Ärzte Zeitung" aus dem Büro des Patientenbeauftragten erfahren. Bisher können die Kassen Versicherte bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen nach Behandlungsfehlern unterstützen - müssen aber nicht.

Zu einer Beweislastumkehr wird es voraussichtlich nicht kommen. Die Regierung werde Ärzte nicht unter Generalverdacht stellen, hat die Koalition angekündigt. Der Patient muss also weiterhin selbst nachweisen, dass ihm aus einer Behandlung Schaden entstanden ist.

Zöller will bei seinem Gesetzesvorhaben alle Beteiligten mit ins Boot holen: "Wir können das Gesetz nur gemeinsam mit Ärzten und Kassen machen."

Die Bundesärztekammer hatte sich in der Vergangenheit gegen ein Patientenrechtegesetz ausgesprochen. Patienten müssten eher vor ungerechtfertigten Leistungsausschlüssen in der gesetzlichen Krankenversicherung geschützt werden. Es werde immer eine Asymmetrie zwischen Arzt und Patient geben. Das Arzt-Patienten-Verhältnis ließe sich nicht mit Gesetzen regeln.

Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbands ist ein Patientenrechtegesetz "überfällig". Das nimmt allerdings erst allmählich Fahrt auf. Bereits im Februar wollte Zöller das neue Patientenrechtegesetz parlamentarisch auf den Weg bringen.

Das es mit dem Gesetzesvorhaben voran geht, begrüßen auch Verbraucherschützer. Gerd Billen von der Verbraucherzentrale Bundesverband nannte es eine "historische Chance", die jetzt ergriffen werden sollte.

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