Grüne

Ruf nach mehr Patientenrechten

Vor zwei Jahren ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Die Bundesregierung hoffte, damit die Rechte der Patienten etwa bei Behandlungsfehlern zu stärken. Die Grünen zweifeln am Erfolg.

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BERLIN. Die Grünen verlangen bei Ärztepfusch mehr Rechte für Patienten. Die verfahrenstechnischen Hürden für Geschädigte seien auch zwei Jahre nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes immer noch zu hoch, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink, der Deutschen Presse-Agentur.

Das zeige sich vor allem daran, dass die Zahl der Gerichtsverfahren wegen Behandlungsfehlern nicht zugenommen haben. Sie verlangte, die Beweislast für Patienten weiter herabzusetzen, damit diese eine faire Chance vor Gericht hätten.

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen geht hervor, dass sich in den Jahren 2010 bis 2013 die Zahl der Verfahren vor Amts- oder Landgerichten gleichbleibend bei etwa 10.000 Fällen bewegt hat.

Zahnloses Gesetz?

Die Zahlen für 2014 lägen noch nicht vor, heißt es in der Antwort, die der dpa vorliegt. Die Grünen schließen daraus, dass das im Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz nicht die erhoffte Stärkung der Opfer gebracht habe.

Die Bundesregierung steht einer zentralen Erfassung von Verfahren zu ärztlichen Behandlungsfehlern und deren Veröffentlichung skeptisch gegenüber. Gegen eine bundeseinheitliche Auswertung von Verfahren in Arzthaftungssachen spreche, dass die Überwachung der ärztlichen Berufspflichten wie auch die Rechtsprechung der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte dazu nach dem Grundgesetz Aufgaben der Länder seien, heißt es in der Antwort weiter.

Die Grünen sind dagegen der Ansicht, dass die Bundesregierung für ein bundesweites Monitoring durch eine unabhängige Stelle sorgen sollte. Zudem sollte sie ein Fehler- und Risikomanagement in Krankenhäusern gesetzlich verankern, damit auch diese gezwungen seien, sich mit Fehlern auseinanderzusetzen.

Bis zu 170.000 Behandlungsfehler im Jahr

Die Schätzungen über die Zahl der Behandlungsfehler reicht laut Bundesgesundheitsministerium von 40.000 bis 170.000 jährlich.

Klein-Schmeink sagte: "Für schwer geschädigte Patienten, deren Fall ungeklärt bleibt, ist die Einrichtung eines Härtefallfonds erforderlich. Ein solcher Fonds schafft für die Geschädigten und die Behandelnden gleichermaßen eine Erleichterung und ist eine Antwort für die Fälle, in denen unvermeidbare Behandlungen mit hohen Risiken verbunden sind." (dpa)

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