Hessen

Rufbereitschaftspauschale für Betreuung von Hospizen

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FRANKFURT/MAIN. Um Hospize besser versorgen zu können, haben die AOK Hessen und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen sich auf eine Vertragsergänzung geeinigt. Über eine Rufbereitschaftspauschale soll gewährleistet werden, dass rund um die Uhr, also auch außerhalb der Sprechstundenzeiten, der vertraute Arzt seinem Patienten in der letzten schwierigen Lebensphase zur Verfügung steht. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den qualifizierten Fachkräften der Hospize.

Die Bereitschaftspauschale beträgt 125 Euro für eine Woche und für einen Patienten. Sie ist pro Praxis maximal sechs Mal pro Behandlungsfall abrechenbar. Die Rufbereitschaftspauschale setzt voraus, dass zuvor ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattfand. (eb)

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