Hessen

Rufbereitschaftspauschale für Betreuung von Hospizen

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Um Hospize besser versorgen zu können, haben die AOK Hessen und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen sich auf eine Vertragsergänzung geeinigt. Über eine Rufbereitschaftspauschale soll gewährleistet werden, dass rund um die Uhr, also auch außerhalb der Sprechstundenzeiten, der vertraute Arzt seinem Patienten in der letzten schwierigen Lebensphase zur Verfügung steht. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den qualifizierten Fachkräften der Hospize.

Die Bereitschaftspauschale beträgt 125 Euro für eine Woche und für einen Patienten. Sie ist pro Praxis maximal sechs Mal pro Behandlungsfall abrechenbar. Die Rufbereitschaftspauschale setzt voraus, dass zuvor ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattfand. (eb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!