Direkt zum Inhaltsbereich

Hessen

Rufbereitschaftspauschale für Betreuung von Hospizen

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Um Hospize besser versorgen zu können, haben die AOK Hessen und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen sich auf eine Vertragsergänzung geeinigt. Über eine Rufbereitschaftspauschale soll gewährleistet werden, dass rund um die Uhr, also auch außerhalb der Sprechstundenzeiten, der vertraute Arzt seinem Patienten in der letzten schwierigen Lebensphase zur Verfügung steht. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den qualifizierten Fachkräften der Hospize.

Die Bereitschaftspauschale beträgt 125 Euro für eine Woche und für einen Patienten. Sie ist pro Praxis maximal sechs Mal pro Behandlungsfall abrechenbar. Die Rufbereitschaftspauschale setzt voraus, dass zuvor ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattfand. (eb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Fixkostendegression in der HZV: Koalition schnürt Sparpaket wieder auf

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Nahaufnahme eines jungen Paares, das sich küsst.

© Africa Studio / stock.adobe.com

Mögliche Glutenquelle

Wie riskant ist ein Zungenkuss bei Zöliakie?

Eine Hand hält ein

© Sergey Nivens / stock.adobe.com

Jetzt abonnieren

Unsere Newsletter in der Übersicht