Lieferengpässe

SPD holt den Prügel raus

Die SPD-Fraktion will den Behörden drastische Instrumente an die Hand geben, um auf Engpässe bei der Versorgung mit Arzneimitteln zu reagieren.

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BERLIN. In einem Antrag fordert die SPD die Bundesregierung auf, Einschränkungen beim Patentschutz zu prüfen.

Wenn ein Pharmahersteller "aus profitorientierten Gründen" die Zulassung eines Arzneimittels für bestimmte Indikationen zurückgebe, müssten Behörden die Möglichkeit haben, "dem Hersteller gegen eine angemessene Entschädigung den Patentschutz zu entziehen", heißt es in dem Antrag.

Behörden sollen zudem "erweiterte Durchgriffsrechte" bekommen, wenn Engpässe bei der Versorgung mit Medikamenten für schwerwiegende Erkrankungen vorliegen. Dadurch könnten Arzneihersteller verpflichtet werden, "Nachweise über die Herstellung, den Bezug oder die Abgabe des Arzneimittels vorzulegen, Produktionskapazitäten auszuweiten oder bestimmte vollversorgende Großhändler und Krankenhausapotheken (...) vorrangig zu beliefern".

Nach Paragraf 52b Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) sind Pharmahersteller und Arzneigroßhändler in der Pflicht, zugelassene Arzneimittel kontinuierlich bereitzustellen.

SPD fordert Register

Entsprechend will die SPD das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) damit beauftragen, zusammen mit medizinischen Fachgesellschaften eine Liste der als lebensnotwendig betrachteten Arzneimittel aufzulegen.

Das vergleichsweise mildeste Mittel im SPD-Antrag ist eine Meldepflicht für Hersteller im Falle von Lieferengpässen. Diese sollten einem Register gemeldet werden, das gemeinsam von BfArM und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) betrieben werden soll.

Dazu verweist die SPD auf den "Drug-Shortage-Index", den die US-amerikanische Food an Drug Administration (FDA) bereits 2011 eingeführt hat.

Ein solches Register hatte zuvor unter anderem auch die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) gefordert.

BMG: Lieferengpässe sind Einzelfälle

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat bislang die Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland als gut bezeichnet und sah in den Lieferengpässen nur Einzelfälle. Im März hat das BMG dann Änderungen beim Paragraf 79 Absatz 5 AMG in Aussicht gestellt.

Danach könnten bei einem Versorgungsmangel vorübergehend aus anderen Ländern alternative Arzneimittel zur Behandlung eingeführt werden, selbst wenn diese nicht für Deutschland zugelassen sind. (fst)

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