SPD pocht auf mehr Rechte für Patienten

Das geplante Patientenrechtegesetz geht der SPD noch nicht weit genug. Sie fordert besseren Schutz - auch bei ärztlichen Behandlungsfehlern.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Setzt sich für ein erweitertes Patientenrechtegesetz ein: Marlies Volkmer, SPD.

Setzt sich für ein erweitertes Patientenrechtegesetz ein: Marlies Volkmer, SPD.

© STAR-MEDIA / imago

BERLIN. Die SPD hat bei dem geplanten Patientenrechtegesetz auf mehr als lediglich die Kodifizierung des geltenden Rechts gepocht. "Selbstbestimmung ist ein hohes Gut", sagte SPD-Politikerin Marlies Volkmer.

Daher wolle die SPD die Rechte der Patienten in einem "modernen Patientenrechtegesetz" stärken. Dazu hatte die SPD am Freitag mit einem eigenen Antrag einen Vorstoß im Bundestag gewagt, der jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde.

Er sei "nicht zielgenau" und "nicht abschließend", so der Vorwurf der anderen Fraktionen. Die FPD warf den Sozialdemokraten vor, sie reduziere die Patienten zu sehr auf eine "Opferrolle".

"Patienten sind aber nicht per se Opfer", sagt die FDP-Politikerin Christine Aschenberg-Dugnus. Patienten und Ärzte seien vielmehr Partner.

Auch die Sozialdemokraten wollten einen "starken und mündigen Patienten", konterte SPD-Politikerin Mechthild Rawert. "Wenn ein Patient jedoch Opfer eines Behandlungsfehlers wird, braucht er unseren Schutz", begründete sie den Vorstoß.

Im SPD-Konzept sollen Patienten unter anderem besser vor Fehlern von Ärzten und Pflegekräften geschützt werden. Patienten hätten das Recht "auf eine sichere und bedarfsgerechte Behandlung, die modernen Standards entspricht", heißt es in dem entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion.

Um das seit langem angekündigte Patientenrechtegesetz hatte es viel Wirbel gegeben. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), hatte Ende März erstmals ein Grundlagenpapier vorgelegt.

Unter anderem wird darin bestehendes Richterrecht kodifiziert: Bei groben Fehlern soll es künftig eine Beweislastumkehr geben. Der Leistungserbringer muss nachweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat.

Zudem sollen Kassen Versicherte bei Schadensersatzansprüchen nach Behandlungsfehlern unterstützen. Nach den Beratungen des Grundlagenpapiers in den Fraktionen soll das Gesetz noch 2011 verabschiedet werden.

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