Personaluntergrenzen

Saarland zieht bei Klinikplanung die Zügel an

Detaillierte Vorgaben für Krankenhäuser und Abteilungen sieht das novellierte Krankenhausgesetz im Saarland vor. Auch bei Qualitätssicherung und Personalstandards setzt das Land auf Feinsteuerung.

Von Michael Kuderna Veröffentlicht:
Plenarsaal des saarländischen Landtags: Per Rechtsverordnung kann das Land bei Krankenhäusern künftig stärker durchregieren.

Plenarsaal des saarländischen Landtags: Per Rechtsverordnung kann das Land bei Krankenhäusern künftig stärker durchregieren.

© Oliver Dietze / dpa / picture-alliance

SAARBRÜCKEN. Das Saarland hat die Voraussetzungen für Qualitätsverbesserungen und Personaluntergrenzen in Kliniken geschaffen. Der Landtag verabschiedete dazu am vergangenen Mittwoch einstimmig Änderungen am bisherigen Krankenhausgesetz.

Die von der großen Koalition eingebrachte Neufassung ermöglicht es dem Gesundheitsministerium, per Rechtsverordnung "personelle Anforderungen für die medizinischen und pflegerischen Bereiche" zu bestimmen. Diese sollen ausdrücklich stationsbezogene Personalmindestzahlen und Qualifikationsvorgaben enthalten. Zuvor soll eine Expertenkommission auf der Basis eines Sondergutachtens landesspezifische und evidenzbasierte Regelungen erarbeiten. Allerdings wird der Erlass von Personalvorgaben in den Erläuterungen zum Gesetz von einer Refinanzierung und damit von entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen abhängig gemacht.

Gesetzespassus nur "heiße Luft"

Wegen dieses Vorbehalts enthielt sich die Linken-Fraktion der Stimme. "Wir wollen die Landesregierung nicht nur ermächtigen, sondern verpflichten, Personaluntergrenzen zu erlassen", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Astrid Schramm und bezeichnete diesen Gesetzespassus als "heiße Luft".

Ansonsten waren sich aber CDU, SPD, Linke und AfD in allen wesentlichen Punkten einig. So muss nun jedes Krankenhaus im Saarland ein Konzept erstellen und umsetzen, um das in der Patientenversorgung tätige Personal bei der Bewältigung berufsbezogener Belastungen zu unterstützen.

Dies liegt ganz auf der Linie von Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU), die immer wieder die Überforderung des Pflegepersonals beklagt. "Die Finanzen machen mir keine Sorgen, wir brauchen die Menschen", unterstrich Bachmann.

Ministerium mischt bei QM mit

Auch bei der Qualitätssicherung erhält das Ministerium mehr Kompetenzen. Künftig kann es landeseigene Qualitäts- und Strukturanforderungen festlegen und Zertifizierungen verpflichtend machen. Damit sollen Spezialisierungen gefördert und Angebote besser gebündelt werden. Als Drohmittel wird der Entzug von Versorgungsaufträgen genannt – allerdings erneut unter dem Vorbehalt, dass der Bund erst für rechtssichere Rahmenbedingungen sorgen müsse.

Bei der Krankenhausplanung will das Saarland zu detaillierten Vorgaben pro Krankenhaus und Abteilung zurückkehren, nachdem es in den vergangenen drei Jahren den Krankenhaus- und Kostenträgern die Verteilung der genehmigten Planbetten selbst überlassen hatte.

Mit Hilfe der Möglichkeit zu mehr Feinsteuerung will der Gesetzgeber eine stärkere träger- und sektorenübergreifende Versorgung, den Abbau von Doppelstrukturen und einen höheren Spezialisierungsgrad erreichen.

Auch die Pauschalförderung von langfristigen Investitionsmaßnahmen soll aufgegeben werden. Stattdessen greift wieder die bis 2009 praktizierte Einzelfinanzierung, die eine gezielte Förderung nach übergeordneten Zielen erlaubt. Neu ist die Einrichtung eines landeseigenen Krankenhausstrukturfonds. Aus ihm sollen vorrangig Investitionen gefördert werden, die qualitative Versorgungsziele anstreben.

Parallel zu den Beratungen über das Krankenhausgesetz wurden bereits die Arbeiten am neuen Krankenhausplan vorangetrieben. Er wird nun voraussichtlich in Kürze im Kabinett beschlossen und soll bis 2025 gelten.

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