Salzlösung statt Morphium - das ist unmenschlich

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STRASSBURG (mwo). Auch Häftlinge haben in Europa Anspruch auf eine ausreichende medizinische Behandlung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sprach einem polnischen Untersuchungshäftling 10 000 Euro Schadenersatz zu, weil er nicht ausreichend gegen seine schweren Schmerzen versorgt wurde.

Der heute 55-Jährige war seit einem Autounfall 1998 paraplegisch gelähmt. Wegen schwerer chronischer Rückenschmerzen war ihm eine Morphiumpumpe implantiert worden. 2006 kam er in Untersuchungshaft; er stand unter Verdacht, eine Geldwäscherbande anzuführen. Fast drei Jahre lang wurde im Gefängnis seine Morphiumpumpe nur mit einer Salzlösung befüllt; gegen seine Schmerzen bekam er Tabletten oder Spritzen. Die polnischen Gerichte holten kein einziges ärztliches Gutachten ein, ob die Schmerzbehandlung ausreicht. 2009 wurde der Mann entlassen.

Seine Klage hatte in Straßburg Erfolg. Die polnischen Behörden und Gerichte hätten dem Gesundheitszustand des Häftlings keine ausreichende Beachtung geschenkt, befand der EGMR. Dies verstoße gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Verbot einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung.

EGMR, Az.: 2627/09

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