Schlappe für EU bei Streit um Rettungsdienstfahrten

Europäischer Gerichtshof sieht Vorwürfe der EU-Kommission gegen Deutschland mit zu wenig Fakten belegt.

Veröffentlicht:

LUXEMBURG (mwo). Der Streit um die Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen ist auch mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht beendet worden. Die EU-Kommission habe ihre Vorwürfe gegen Deutschland nicht ausreichend mit Fakten belegt, urteilte der EuGH vergangene Woche.

Streitig ist der sogenannte öffentliche Rettungsdienst, der etwa 70 Prozent der Krankentransporte ausmacht. Er umfasst Notfälle und "qualifizierte" Krankentransporte, die eine gewisse medizinische Betreuung erfordern. Wie der EuGH entschied, müssen die Bundesländer auch beim qualifizierten Rettungsdienst im Nachhinein bekanntgeben, wer den Zuschlag bekommen hat. Mit ihrer Klage hatte die Kommission aber durchsetzen wollen, dass die Bundesländer Rettungsdienstleistungen im Vorfeld ausschreiben. Dies müsse zumindest dann geschehen, wenn der Wert der Transportleistung höher ist als der der medizinischen Leistung. Doch die Kommission habe nicht belegt, dass dies bei den von ihr gerügten Fällen überhaupt zutreffe, stellte der EuGH fest.

Damit bleibt offen, wann Rettungsdienstleistungen ausgeschrieben werden müssen. Das Kriterium der im Wert überwiegenden Leistung ist üblich, um ausschreibungspflichtige und nicht ausschreibungspflichtige öffentliche Aufträge abzugrenzen. Beim Rettungsdienst bestünde dabei aber das Problem, ob und mit welchem Wert die rund um die Uhr vorgehaltenen medizinischen Leistungen der Notärzte anzusetzen sind. Bei den meisten Rettungsfahrten wird der Notarzt kaum benötigt, weil die Kenntnisse der Rettungssanitäter ausreichen.

Urteil des EuGH: Az.: C-160/08

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma Agenda – Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Impulse für die Arzneimittelversorgung aus Patientenperspektive

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda

Daten aus Europa

Brustkrebs bei jungen Frauen wächst aggressiver

Kriminalität

Lebenslange Haft in Folterprozess gegen syrischen Arzt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel

Datenschutz ist zugleich auch Praxisschutz

Netzwerk-Metaanalyse von 139 Studien

Gonarthrose: Viele Optionen, doch nur wenige funktionieren

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lesetipps
Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung