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MVZ und Praxen

Schlechter Ruf als Arbeitgeber?

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KÖLN. Arbeitsverträge für ambulant tätige angestellte Ärzte erfüllen die Tarifstandards häufig nicht. Das zeigt eine stichprobenartige Überprüfung von 100 Arbeitsverträgen durch die Rechtsabteilung des Marburger Bundes Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz.

In vielen der geprüften Verträge liege das Gehalt für die in Medizinischen Versorgungszentren oder in Praxen angestellten Ärzte deutlich unterhalb der tarifgebundenen Gehälter in den Krankenhäusern, so der MB. In 90 Prozent der Verträge sei keinerlei Entwicklungsperspektive beim Gehalt vorgesehen. Bei 71 Prozent seien ausdrücklich Überstunden verlangt worden, häufig jedoch, ohne eine konkrete Grenze zu benennen.

In zwei Dritteln der Arbeitsverträge sei für geleistete Überstunden weder Freizeitausgleich noch Vergütung vorgesehen gewesen. Bei Teilzeitverträgen seien keine konkreten Wochenarbeitstage festgelegt worden. Für Ärzte in der Weiterbildung habe kein einziger Vertrag die zeitlichen oder inhaltlichen Regelungen zur Weiterbildung vorgesehen. (eb)

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