Schönheits-OP mit Folgen - muss die Kasse zahlen?

Der Skandal um fehlerhafte Brustimplantate findet keine Ruhe. Auch Versicherte, die aufgrund einer Schönheitsoperation beschädigte Implantate tragen, sollen sich an den Folgekosten nicht beteiligen müssen, fordern die Linken. Jetzt soll es der Gesundheitsausschuss klären.

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Wegen beschädigter Implantate, müssen viele Frauen erneut unters Messer. Diese Folgebehandlung soll die Kasse komplett bezahlen, meinen die Linken.

Wegen beschädigter Implantate, müssen viele Frauen erneut unters Messer. Diese Folgebehandlung soll die Kasse komplett bezahlen, meinen die Linken.

© dpa

BERLIN (jvb). Der Skandal um beschädigte Brustimplantate beschäftigt wieder den Bundestag. Am 25. April wird sich eine Anhörung im Gesundheitsausschuss mit der Entschädigung der Opfer durch die gesetzlichen Krankenkassen befassen, heißt es in Berlin.

Anlass dafür ist ein Antrag der linken Bundestagsfraktion. Sie fordert, Teile des Paragrafen 52 SGB V abzuschaffen. Konkret geht es um Absatz zwei. Er verpflichtet die Kassen unter anderem dazu, die Versicherten an den Kosten zu beteiligen, wenn eine Schönheitsoperation nicht aus medizinischen Gründen erfolgt ist.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Betroffenen die Risiken des Eingriffs bewusst in Kauf nehmen und daher auch mögliche Folgebehandlungen mitverantworten sollen.

Das widerspreche dem Gleichheitsgedanken in der GKV, wonach Versicherte bei medizinischer Notwendigkeit kostenfrei versorgt würden, meinen die Linken. Die Schuldfrage spiele dafür keine Rolle.

Die Linken befürchten, dass Frauen mit beschädigten Implantaten sich nicht behandeln lassen, obwohl zur Entnahme der Implantate geraten wird. Gerade bei geringem Einkommen kann die Kostenbeteiligung ein Hindernis für Betroffene darstellen.

Kostenanteil hat Zumutbarkeitsgrenze

Die Höhe des Kostenanteils der Versicherten richtet sich jedoch nach Einkommen und Kinderzahl. Sie liege zwischen einem und sieben Prozent des Jahreseinkommens, sagte Dietrich Monstadt (CDU) Anfang Februar, als der Antrag im Bundestag beraten wurde.

Die kriminellen Machenschaften mit gesundheitlichen Konsequenzen für die Betroffenen, hätten diese nicht erahnen können, entgegnete ihm Marlies Volkmer (SPD). In diesem konkreten Fall sollten die Kassen bei jedem Betroffenen die vollständigen Kosten übernehmen, sagte die SPD-Politikerin. Viele Kassen hätten bereits ihre Zustimmung signalisiert.

Würde der Vorschlag der Linken umgesetzt, würden rückwirkend alle Risiken bei Schönheitsoperationen auf die Versichertengemeinschaft abgewälzt - und nicht nur die Fälle der fehlerhaften Brustimplantate, gab Birgitt Bender von den Grünen zu bedenken.

Die sogenannte Selbstverschuldensregelung haben CDU/CSU und SPD gemeinsam 2007 eingeführt.

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