Lehrerklage abgewiesen

Schulen bleiben komplett rauchfrei

BERLIN (mwo). Suchtprävention geht den Interessen rauchender Lehrer vor. Zumindest in Berlin haben Lehrer daher keinen Anspruch auf ein Raucherzimmer, entschied das OVG Berlin-Brandenburg.

Veröffentlicht:

Es wies damit die Klage eines Grundschullehrers ab. Das Landesschulgesetz schreibe "ausnahmslos" ein Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände vor.

Dies diene "nicht nur dem Schutz vor den schädlichen Wirkungen des Passivrauchens, sondern vor allem der Suchtprävention". Eine "rauchfreie Umgebung" solle die Schüler vom Einstieg in das Rauchen abhalten. Das sei vorrangig.

Az.: 4 B 29.10

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus