Lehrerklage abgewiesen

Schulen bleiben komplett rauchfrei

BERLIN (mwo). Suchtprävention geht den Interessen rauchender Lehrer vor. Zumindest in Berlin haben Lehrer daher keinen Anspruch auf ein Raucherzimmer, entschied das OVG Berlin-Brandenburg.

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Es wies damit die Klage eines Grundschullehrers ab. Das Landesschulgesetz schreibe "ausnahmslos" ein Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände vor.

Dies diene "nicht nur dem Schutz vor den schädlichen Wirkungen des Passivrauchens, sondern vor allem der Suchtprävention". Eine "rauchfreie Umgebung" solle die Schüler vom Einstieg in das Rauchen abhalten. Das sei vorrangig.

Az.: 4 B 29.10

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