Schweiz: Dispensierrecht für Ärzte wird erweitert

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ZÜRICH (run). Im Kanton Zürich dürfen Ärzte künftig nicht nur in ländlichen Gebieten, sondern auch in den Städten Zürich und Winterthur selbst Arzneimittel abgeben. Diese abschließende Entscheidung hat jetzt das Schweizer Bundesgerichts in Lausanne getroffen.

Damit wurde einem Volksentscheid von 2008 ("Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug") stattgegeben, den Mediziner ins Leben gerufen hatten, gegen den aber von Apothekerseite geklagt worden war. Der Züricher Apothekerverband zeigte sich enttäuscht und erwartet bei den städtischen Apotheken hohe Umsatzeinbußen.

Verbandspräsident Dr. Lorenz Schmid verwies aber auch auf einen weiteren Aspekt der von der Bevölkerung gewünschten und von der Ärzteschaft unterstützten Idee der Wahlfreiheit. So sehe das neue Heilmittelgesetz vor, gewisse rezeptpflichtige Medikamente künftig in die Kompetenz der Apotheken zu überstellen.

Zudem würden Zürcher Apotheken demnächst qualifiziert sein, Injektionen und Impfungen vorzunehmen.

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