Schweiz: Dispensierrecht für Ärzte wird erweitert

Veröffentlicht:

ZÜRICH (run). Im Kanton Zürich dürfen Ärzte künftig nicht nur in ländlichen Gebieten, sondern auch in den Städten Zürich und Winterthur selbst Arzneimittel abgeben. Diese abschließende Entscheidung hat jetzt das Schweizer Bundesgerichts in Lausanne getroffen.

Damit wurde einem Volksentscheid von 2008 ("Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug") stattgegeben, den Mediziner ins Leben gerufen hatten, gegen den aber von Apothekerseite geklagt worden war. Der Züricher Apothekerverband zeigte sich enttäuscht und erwartet bei den städtischen Apotheken hohe Umsatzeinbußen.

Verbandspräsident Dr. Lorenz Schmid verwies aber auch auf einen weiteren Aspekt der von der Bevölkerung gewünschten und von der Ärzteschaft unterstützten Idee der Wahlfreiheit. So sehe das neue Heilmittelgesetz vor, gewisse rezeptpflichtige Medikamente künftig in die Kompetenz der Apotheken zu überstellen.

Zudem würden Zürcher Apotheken demnächst qualifiziert sein, Injektionen und Impfungen vorzunehmen.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verträglichkeit von Rheuma-Medikamenten

Leberschäden durch Methotrexat? – Eher ist’s eine MASLD

Lesetipps
Älterer Mann mit Gesichtsnervenlähmung aufgrund des Eagle-Syndroms.

© Vladimir Arndt / stock.adobe.com

Kasuistik

Seltene Manifestation eines Eagle-Syndroms

Keine Hürden mehr: Websites sollen künftig so problemlos wie möglich zu erfassen und zu bedienen sein.

© VZ_Art / Stock.adobe.com

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei