Selbsthilfe in NRW erhält 3,5 Millionen Euro

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KÖLN (las). Die gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen stellen rund 3,5 Millionen Euro für die gemeinsame Förderung der Selbsthilfegruppen zur Verfügung.

Laut Gesetz muss jede Krankenkasse 0,56 Euro pro Versicherten zur Verbesserung der Selbsthilfe aufwenden. Auf Landesebene fließt die eine Hälfte dieses Betrags in einen gemeinsamen Etat der Krankenkassen, die andere Hälfte stellen die Kassen für die individuelle Förderung von Projekten bereit. Aus dem gemeinsamen Selbsthilfe-Topf von rund 3,5 Millionen Euro in NRW haben die Krankenkassen abhängig von der Einwohnerzahl regionale Budgets für die Arbeit vor Ort festgelegt.

"Auf Kreis- und Stadtebene bilden die Kassen mit Vertretern von Selbsthilfegruppen Arbeitsgemeinschaften, die gemeinsam über die Vergabe der Fördergelder entscheiden", erläuterte Karl-Josef Steden von der AOK Westfalen-Lippe. Für die individuelle Projektförderung dagegen stellen Selbsthilfegruppen den Antrag direkt bei einer Kasse, die dann über die Vergabe der Gelder entscheidet.

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