Selektivverträge: Plädoyer für mehr Freiheit

DEGGENDORF (sto). Die gesetzlichen Regelungen für die Selektivverträge zeugen nach Ansicht von Professor Eberhard Wille, Vorsitzender des Sachverständigenrates, von einem tiefen Misstrauen in die Vertragsfreiheit.

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Die Vorschrift, dass beim Abschluss von Selektivverträgen die Beitragssatzstabilität gewahrt werden muss, sollte fallen, forderte Wille beim Barmer GEK Forum 2012 in Deggendorf.

Die Krankenkassen sollten sich frei entscheiden können, ob sie einen Selektivvertrag abschließen oder nicht. "Wenn sie sich vergaloppieren, werden sie das schon merken", meinte Wille.

Die besonderen Versorgungsformen, die durch Selektivverträge möglich sind, zeichnen sich nach Willes Ansicht durch viel zu viel Regulierungen aus.

So zwinge der Gesetzgeber die Kassen zum Angebot einer hausarztzentrierten Versorgung. Auf diesen Zwang sollte man künftig verzichten, meinte Wille.

Förderung aus Fonds

Die Forderung, etwaige Mehraufwendungen durch vertraglich abgesicherte Einsparungen und Effizienzsteigerungen zu finanzieren, wirke angesichts der Unsicherheit künftiger Erträge für innovative Versorgungskonzepte nahezu prohibitiv.

Um innovative sektorenübergreifende Versorgungskonzepte zu fördern, sollten den Kassen für ihre Zusatzkosten deshalb zinsgünstige Darlehen aus einem Kapitalfonds zur Verfügung gestellt werden, regte Wille an.

Spätestens nach fünf Jahren müssten die Gelder dann zurückgezahlt werden. Sollte sich jedoch zeigen, dass das neue Versorgungskonzept zu einer eindeutigen Verbesserung geführt hat, könnte auf die Rückzahlung teilweise oder vollständig verzichtet werden, erklärte Wille.

Auf diese Weise würden die Kassen beim Projektstart finanziell entlastet. Die Entscheidung, ob ein neues Versorgungskonzept sinnvoll ist und zu Einsparungen führt, müsse dann nicht am Anfang gefällt werden, sondern könne auf die Bewertung der wissenschaftlichen Evaluation des Vorhabens am Ende verlagert werden.

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