Bundeswehr

Soldaten sind öfter psychisch erkrankt

In der Bundeswehr steigt die Sensibilität bei PTBS- Erkrankungen. Doch es fehlen Behandlungsplätze.

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BERLIN. Psychische Probleme von Soldaten in Folge von Einsätzen werden in der Bundeswehr anders als früher nicht mehr unterschätzt. Die Betreuung und Behandlung der Patienten hat sich "deutlich verbessert", erklärt der Wehrbeauftragte des Bundestags, Hans-Peter Bartels, in seinem am Montag vorgestellten Bericht für 2016.

Dennoch sieht der SPD-Politiker "Nachsteuerungsbedarf". Zwar sei die Zahl der Soldaten mit einsatzbedingten Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) im ersten Halbjahr 2016 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht rückläufig gewesen, heißt es im Bericht.

Dagegen hätten andere psychische Erkrankungen – genannt werden Angststörungen und affektive Störungen – um 40 Prozent im Vergleich zu 2015 zugenommen. Gestiegen sei außerdem die Zahl der chronifizierten Patienten, bei denen zusätzlich somatische Erkrankungen hinzukommen. Zahlen dazu werden im Bericht nicht genannt.

Bis zu sechs Monate Wartezeit

Bartels moniert, selbst bis zum Jahr 2020 sollten die Bundeswehrkrankenhäuser nach der aktuellen Planung nur 75 Prozent des Bedarfs an kurativen Behandlungsleistungen im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie abdecken. Das Verteidigungsministerium habe zwar die Einrichtung von psychiatrischen Tageskliniken angekündigt, dies seit 2016 aber nicht realisiert worden.

Die Wartezeit auf einen stationären Behandlungsplatz in einem Bundeswehrkrankenhaus für PTBS-Patienten hat die Bundesregierung im April 2016 mit "drei bis sechs Monaten" angegeben. Bundesweit stünden 87 stationäre Plätze zur Verfügung.

Bei der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung kooperiert die Bundeswehr überwiegend mit zivilen Psychotherapeuten. Mit der Bundespsychotherapeutenkammer ist seit 2013 vereinbart, dass auch Therapeuten ohne kassenärztliche Zulassung hinzugezogen werden können. Bartels kritisiert, diese Therapeuten würden schlechter honoriert als ihre Kollegen mit Kassenzulassung. (fst)

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