Sollen Kassen mehr kontrollieren dürfen?

KASSEL (mwo). Der Erste Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel will den Krankenkassen mehr Kontrollmöglichkeiten bei Krankenhausbehandlungen geben. Das hat der Senat kürzlich entschieden. Das BSG muß nun intern klären, ob sich diese Linie durchsetzen kann.

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