Sozialgericht kippt Honorarverteilung für 2005

HANNOVER (cben). Das Landessozialgericht Niedersachsen (LSG) hat den Honorarverteilungsvertrag ab dem Jahr 2005 im Falle einer niedergelassenen niedersächsischen Gynäkologin für rechtswidrig erklärt. Die KV Niedersachsen (KVN) wurde verurteilt, das Honorar der klagenden Vertragsärzte neu zu berechnen, erklärte Medizinrechtsanwalt Dr. Oliver Pramann.

Veröffentlicht:

"Das Verfahren hat wegweisende Bedeutung für alle niedergelassenen Vertragsärzte, für die bei der Honorarverteilung Untergruppen gebildet wurden", sagte Pramann zur "Ärzte Zeitung".

In Niedersachsen wurden 2005 die Arztgruppen je nach Fallwert in drei Untergruppen aufgeteilt. Wer im Fallgruppendurchschnitt lag, galt als "U2", wer ihn um mindestens 15 Prozent überschritt, als "U3", wer ihn um mindestens 15 Prozent unterschritt, als "U1". Diese Regelung habe das Sozialgericht (SG) Hannover ausdrücklich gebilligt, hieß es seinerzeit bei der KVN.

Das LSG sieht das nun anders. Über die Urteilsbegründung herrscht aber noch keine Klarheit, denn das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor.

Laut Pramann argumentierte das Gericht, die Untergruppen seien rechtswidrig gewesen, weil die Fallwerte im Fallgruppenschnitt als Grundlage das bestimmte, typische Leistungsspektrum der Praxen verfehlen. Eine Differenzierung innerhalb der Arztgruppen sei zwar möglich, nicht aber aufgrund der bisherigen Fallwerte.

Aufteilung in Untergruppen wohl unkorrekt

Die niedersächsische Regelung entspreche nach Auffassung des LSG nicht den Vorgaben des Beschlusses des Bewertungsausschusses, so Pramann. Die Aufteilung in die Untergruppen sei damit unkorrekt gewesen.

Nach Angaben der KV habe das Gericht erklärt, der durch die Weiterbildungsordnung geprägte Begriff "Arztgruppe" lasse keine Differenzierungen anhand der Leistungsanforderungen zu. Daher habe es die Einteilung in U1 bis U3 als rechtswidrig eingestuft.

"Die Revision wurde zugelassen und wird voraussichtlich beschritten werden", so die KVN. Mit einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes sei innerhalb eines Jahres zu rechnen. 

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzentwurf im Landtag

SPD in Baden-Württemberg wirbt für mobile Gemeindeschwestern

Ab 2026 werden auch stationäre Zwei-Tages-Fälle erfasst

Hybrid-DRG-Katalog erhält 100 neue OPS-Kodes

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daktyloskopische Nebenwirkungen

Wenn die Krebstherapie die „Identität“ verändert

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Abstraktes buntes Bild vieler Bücher die umherschwirren.

© 100ME / stock.adobe.com

Empfehlungs-Wirrwarr

Drei Hypertonie-Leitlinien: So unterscheiden sie sich

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung