Direkt zum Inhaltsbereich

Sozialgericht kippt Honorarverteilung für 2005

HANNOVER (cben). Das Landessozialgericht Niedersachsen (LSG) hat den Honorarverteilungsvertrag ab dem Jahr 2005 im Falle einer niedergelassenen niedersächsischen Gynäkologin für rechtswidrig erklärt. Die KV Niedersachsen (KVN) wurde verurteilt, das Honorar der klagenden Vertragsärzte neu zu berechnen, erklärte Medizinrechtsanwalt Dr. Oliver Pramann.

Veröffentlicht:

"Das Verfahren hat wegweisende Bedeutung für alle niedergelassenen Vertragsärzte, für die bei der Honorarverteilung Untergruppen gebildet wurden", sagte Pramann zur "Ärzte Zeitung".

In Niedersachsen wurden 2005 die Arztgruppen je nach Fallwert in drei Untergruppen aufgeteilt. Wer im Fallgruppendurchschnitt lag, galt als "U2", wer ihn um mindestens 15 Prozent überschritt, als "U3", wer ihn um mindestens 15 Prozent unterschritt, als "U1". Diese Regelung habe das Sozialgericht (SG) Hannover ausdrücklich gebilligt, hieß es seinerzeit bei der KVN.

Das LSG sieht das nun anders. Über die Urteilsbegründung herrscht aber noch keine Klarheit, denn das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor.

Laut Pramann argumentierte das Gericht, die Untergruppen seien rechtswidrig gewesen, weil die Fallwerte im Fallgruppenschnitt als Grundlage das bestimmte, typische Leistungsspektrum der Praxen verfehlen. Eine Differenzierung innerhalb der Arztgruppen sei zwar möglich, nicht aber aufgrund der bisherigen Fallwerte.

Aufteilung in Untergruppen wohl unkorrekt

Die niedersächsische Regelung entspreche nach Auffassung des LSG nicht den Vorgaben des Beschlusses des Bewertungsausschusses, so Pramann. Die Aufteilung in die Untergruppen sei damit unkorrekt gewesen.

Nach Angaben der KV habe das Gericht erklärt, der durch die Weiterbildungsordnung geprägte Begriff "Arztgruppe" lasse keine Differenzierungen anhand der Leistungsanforderungen zu. Daher habe es die Einteilung in U1 bis U3 als rechtswidrig eingestuft.

"Die Revision wurde zugelassen und wird voraussichtlich beschritten werden", so die KVN. Mit einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes sei innerhalb eines Jahres zu rechnen. 

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: OS von Patientinnen mit Endometriumkarzinom und Mismatch-Reparatur-Profizienz bzw. Mikrosatellitenstabilität

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Primär fortgeschrittenes/rezidivierendes Endometriumkarzinom

Nachhaltiger Überlebensvorteil durch Immuntherapie plus Carboplatin-Paclitaxel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, München

ADHS im Erwachsenenalter

Wechseljahre und ADHS: Einfluss hormoneller Veränderungen auf Symptomatik und Diagnose

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG, Iserlohn
Den Herausforderungen mit Hopfenextrakt begegnen

© Pixelrohkost / stock.adobe.com

Arztinformation – Hilfe für Patientinnen in den Wechseljahren

Den Herausforderungen mit Hopfenextrakt begegnen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Procter & Gamble Health Germany GmbH, Schwalbach am Taunus
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Cochrane-Review

Prostatakrebs: Wie ist denn nun die Evidenz des PSA-Screenings?

FODMAP, Hypnose, Stuhltransfer

Diese Interventionen helfen beim Reizdarmsyndrom

Private Nachsendung funktionierte nicht

VGH Mannheim: Bei einem Umzug das Versorgungswerk nicht vergessen

Lesetipps
Eine Frau hält Tabletten in der Hand

© Dusan / stock.adobe.com

Differenzierung ist entscheidend

INOCA/ANOCA: Welche Therapie ist die richtige?

Kardiologe Oliver A. Schmidt

© privat

Arzt entwickelt MFA-Börse

So finden Praxisinhaber die MFA, die zu ihnen passt