Professor Claudia Schmidtke

Eine Ärztin als Patientenbeauftragte

Die Herzchirurgin Professor Claudia Schmidtke soll neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die CDU-Abgeordnete für den Posten vorgeschlagen.

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Professor Claudia Schmidtke arbeitete als stellvertretende Chefärztin an einem Herzzentrum und als Oberärztin in der Klinik für Herz- und thorakale Gefäßchirurgie.

Professor Claudia Schmidtke arbeitete als stellvertretende Chefärztin an einem Herzzentrum und als Oberärztin in der Klinik für Herz- und thorakale Gefäßchirurgie.

© Jörg Carstensen / dpa

BERLIN. Die Herzchirurgin und CDU-Bundestagsabgeordnete Professor Claudia Schmidtke soll neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung werden. Die 52-jährige Ärztin ist von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagen worden.

Das Bundeskabinett muss diese Personalie noch absegnen. „Ich freue mich sehr auf diese verantwortungsvolle Aufgabe“, ließ Schmidtke via Facebook wissen.

Die Medizinerin wird Ralf Brauksiepe nachfolgen, der das Amt nur ein halbes Jahr ausgeübt hat. Der im Amt fachfremde CDU-Politiker schied im November nach 20 Jahren auf eigenen Wunsch aus dem Parlament aus und wechselte in die Wohnungswirtschaft.

Seit 2017 im Bundestag

Zuvor arbeitete sie seit 2014 als stellvertretende Chefärztin am Herzzentrum Bad Segeberg. Dem vorausgegangen war eine langjährige Tätigkeit als Oberärztin in der Klinik für Herz- und thorakale Gefäßchirurgie der Universität Lübeck. Berufsbegleitend hat sie Gesundheitsökonomie studiert und einen MBA-Abschluss erworben.

Schmidtke beschreibt sich als „klassische Seiteneinsteigerin“, die erst 2015 zur CDU kam – „angetrieben vom Wunsch, den Hochschulstandort Lübeck zu stärken“. Ihre Herangehensweise in der Politik beschreibt sie als „immer neugierig und chirurgisch direkt“.

Die Grünen im Bundestag begrüßten, dass die Stelle des Patientenbeauftragten wieder besetzt wird. Es gebe viele Baustellen, machte Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, deutlich.

Nun gelte es, „mit Nachdruck die Unabhängigkeit der Patientenberatung zu sichern, die Digitalisierung im Sinne der Patienten zu gestalten, Patientenrechte bei Behandlungsfehlern zu stärken und einen Haftungsfonds voranzubringen“. (fst)

Wir haben den Beitrag aktualisiert am 09.01.2019 um 16:07 Uhr.

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Prof. Dr. Jörg-Uwe Meyer 15.02.201913:16 Uhr

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